Primärenergiefaktor
Vorteile der Fernwärme Merseburg bezüglich der EnEV Energieeinsparverordnung)
Gesetzlicher Rahmen
Schon seit 2002 gilt für Neubauten oder wesentliche Modernisierungen bei Gebäuden, dass der Bauherr das Unterschreiten bestimmter Grenzen hinsichtlich des Primärenergieverbrauchs seines Gebäudes nachweisen muss. Ab 1.10.2007 mit Inkrafttreten der Energieeinsparverordnung (EnEV2007) erhalten Mieter, Käufer oder Pächter von Gebäuden oder Wohnungen das Recht vor Vertragsabschluss einen Energieausweis einzusehen. Bei bestehenden Vertragsverhältnissen muss kein Energieausweis vorgelegt werden. Dieser Energiepass bewertet die energetische Qualität des Gebäudes. Er dokumentiert und bewertet alle wichtigen Kenndaten, die Einfluss auf den Energieverbrauch und die damit verbundenen Umweltbelastungen haben. Damit wird ein Vergleichsmaßstab geschaffen, der es auch dem Laien (Vermieter, Mieter, Bauherren) ermöglicht den Energieverbrauch einzuordnen.
Die EnEV 2009 wurde am 30. April 2009 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt am 1. Oktober 2009 in Kraft. Sie verfolgt das Ziel den Energiebedarf, für neu zu errichtende und bei wesentlichen Änderungen auch bei bestehenden Gebäuden, um ca. 30% gegenüber den Anforderungen der EnEV 2007 zu reduzieren. Zudem sollen die Nachrüstpflichten erweitert und elektrische Speicherheizanlagen sollen in neuen Gebäuden nicht mehr eingesetzt und in bestehenden Gebäuden (Gebäude > 5 Wohneinheiten oder zu Nichtwohnzwecken > 500 m² beheizter Nutzfläche und Heizleistung > 20 kW) nach und nach umgerüstet werden - nach 30 Betriebsjahren, beginnend 2019.
Nach dem am 01.01.2009 in Kraft tretenden EEWärmeG werden Eigentümer von Gebäuden, die neu errichtet werden, verpflichtet den Wärmeenergiebedarf anteilig (meist 15 %) aus erneuerbaren Energien zu decken. Eine Wärmebedarfsdeckung zu mindestens 50% aus Abwärme oder KWK ist dieser Versorgung mit regenerativen Energieträgern gleichgestellt, da der Gesetzgeber auch großen Wert auf die Steigerung der Energieeffizienz legt. Dafür benötigt der Eigentümer eine Bescheinigung des Wärmenetzbetreibers.
Primärenergiefaktor fP,FW
Seit Inkrafttreten der EnEV 2007 wird zur Beurteilung der energetischen Qualität von Gebäuden der Primärenergieverbrauch herangezogen. Dies geschieht durch die Bestimmung eines Primärenergiefaktors, mit dem der Energiebedarf des Gebäudes gewichtet wird. Die Größe dieses Faktors hängt von der eingesetzten Anlagentechnik, der Höhe des Brennstoffeinsatzes und des Stromverbrauchs ab. Für verschiedene Brennstoffe und auch für FW wurden zu verwendende Standardwerte in der DIN 4701-10/A1: 2006-12 festgelegt. Für konkrete Fernwärmesysteme, insbesondere für Fernwärme aus KWK können abweichende Werte nach obiger DIN vom Versorger berechnet und veröffentlicht werden. Je höher dieser PE-Faktor ist desto niedriger muss der Wärmebedarf – bzw. desto besser muss der Wärmeschutz des Gebäudes – sein, um die erlaubten Grenzen zu unterschreiten.
Die EEB GmbH, ENERKO Energiewirtschaftliche Beratung hat als unabhängige Ingenieurgesellschaft und als Sachverständige den Primärenergiefaktor und den KWK-Anteil für die Merseburger Fernwärmeerzeugung ermittelt. Gleichzeitig wurde der Nachweis für die Hocheffizienz der KWK-Anlagen gemäß EU - Richtlinie nach FW308 erbracht.
Der zertifizierte Primärenergiefaktor für Fernwärme der Stadtwerke Merseburg ist 0,59. Die Wärme stammt dabei zu 75%aus hocheffizienter KWK. Die Vorteile eines Einsatzes von Fernwärme der Stadtwerke sind offensichtlich:
- hohe Kosteneinsparungen beim Wärmeschutz erreichbar;
- große Wirkung für den Umwelt- und Klimaschutz;
- der Niedrigenergiehausstandard kann erheblich preiswerter erreicht werden (Förderbedingung KfW-Programm);
- Nutzung von Fernwärme zur Erfüllung der Anforderungen des EEWärmeG, Wärme aus mindestens 50% hocheffizienter KWK.
Dokumente zum Download
Zertifizierung_Primaerenergiefaktor_Fernwaerme_Merseburg_2010.pdf |
