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Energie für Ihr Unternehmen

Mit der Grund- und Ersatzversorgung sind sie immer gut beraten. Zuverlässig und sicher versorgen wir Ihr Unternehmen mit Strom zu fairen Preisen. Darauf können Sie sich immer verlassen - hundertprozentig.

  • von Anfang an sind wir Ihr zuverlässiger Partner rund um den Strom
  • Persönliche Kundenberatung
  • Einfach Vertragsdaten und Zählerstände über Onlineservice verwalten

Preise im Überblick für Grund- und Ersatzversorgung mit Strom

Die angegebenen Preise verstehen sich netto, d.h. inklusive aller derzeit gültigen Abgaben, Umlagen und der Stromsteuer, aber exklusive Umsatzsteuer.

Für Nicht-Haushaltskunden mit einem Verbrauch > 10.000 kWh/Jahr gelten die Preise der Ersatzversorgung.

Informationen über die jeweilige Höhe der staatlich veranlassten Preisbestandteile, die in die Kalkulation des Allgemeinen Preises für die Stromgrundversorgung eingeflossen sind (§ 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 StromGVV), finden Sie auf der Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber unter www.netztransparenz.de.

Tarif ohne LeistungsmessungEuro (netto)Cent (netto)
Grundpreis pro Jahr135,12
entspricht Grundpreis pro Monat11,26
Arbeitspreis pro verbrauchte Kilowattstunde37,87

Gemäß Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) haben Energieversorgungsunternehmen für Netzgebiete, in denen sie die Grundversorgung von Haushaltskunden durchführen, Allgemeine Bedingungen und Allgemeine Preise für die Versorgung in Niederspannung oder Niederdruck öffentlich bekannt zu geben und im Internet zu veröffentlichen und zu diesen Bedingungen und Preisen jeden Haushaltskunden zu versorgen. Die Pflicht zur Grundversorgung besteht nicht, wenn die Versorgung für das Energieversorgungsunternehmen aus wirtschaftlichen Gründen nicht zumutbar ist.

Der Grundversorger ist dabei das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in dem betreffenden Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Im Vergleich zu anderen Energieversorgungsunternehmen, die in unserem Netzgebiet Haushaltskunden versorgen, beliefern die Stadtwerke Merseburg die meisten Kunden und sind damit vorerst bis zum 31.12.2024 der zuständige Grundversorger.

Preise im Überblick für die Ersatzversorgung mit Strom

Preise im Überblick für Ersatzversorgung mit Strom (ab 01.11.2023)

Stand: 01.11.2023

Die angegebenen Preise verstehen sich netto, d.h. inklusive aller derzeit gültigen Abgaben, Umlagen und der Stromsteuer, aber exklusive Umsatzsteuer.

Auf drei Monate befristete Ersatzversorgung für den beruflichen, landwirtschaftlichen oder gewerblichen Eigenverbrauch >10.000 kWh/Jahr in Niederspannung. Gem. § 38 EnWG.

Tarif ohne LeistungsmessungEuro (netto)Cent (netto)
Grundpreis pro Jahr192,00
entspricht Grundpreis pro Monat16,00
Arbeitspreis pro verbrauchte Kilowattstunde40,02

Preise im Überblick für Ersatzversorgung mit Strom (ab 01.09.2023)

Stand: 01.09.2023

Die angegebenen Preise verstehen sich netto, d.h. inklusive aller derzeit gültigen Abgaben, Umlagen und der Stromsteuer, aber exklusive Umsatzsteuer.

Auf drei Monate befristete Ersatzversorgung für den beruflichen, landwirtschaftlichen oder gewerblichen Eigenverbrauch >10.000 kWh/Jahr in Niederspannung. Gem. § 38 EnWG.

Tarif ohne LeistungsmessungEuro (netto)Cent (netto)
Grundpreis pro Jahr192,00
entspricht Grundpreis pro Monat16,00
Arbeitspreis pro verbrauchte Kilowattstunde41,97

Preise im Überblick für Ersatzversorgung mit Strom (ab 01.01.2023)

Stand: 01.01.2023

Die angegebenen Preise verstehen sich netto, d.h. inklusive aller derzeit gültigen Abgaben, Umlagen und der Stromsteuer, aber exklusive Umsatzsteuer.

Auf drei Monate befristete Ersatzversorgung für den beruflichen, landwirtschaftlichen oder gewerblichen Eigenverbrauch >10.000 kWh/Jahr in Niederspannung. Gem. § 38 EnWG.

Tarif ohne LeistungsmessungEuro (netto)Cent (netto)
Grundpreis pro Jahr192,00
entspricht Grundpreis pro Monat16,00
Arbeitspreis pro verbrauchte Kilowattstunde52,43

Preise im Überblick für Ersatzversorgung mit Strom (ab 01.12.2022)

Stand: 01.12.2022

Die angegebenen Preise verstehen sich netto, d.h. inklusive aller derzeit gültigen Abgaben, Umlagen und der Stromsteuer, aber exklusive Umsatzsteuer.

Auf drei Monate befristete Ersatzversorgung für den beruflichen, landwirtschaftlichen oder gewerblichen Eigenverbrauch >10.000 kWh/Jahr in Niederspannung. Gem. § 38 EnWG.

Tarif ohne LeistungsmessungEuro (netto)Cent (netto)
Grundpreis pro Jahr192,00
entspricht Grundpreis pro Monat16,00
Arbeitspreis pro verbrauchte Kilowattstunde42,20

Preise im Überblick für Ersatzversorgung mit Strom (ab 01.11.2022)

Stand: 01.11.2022

Die angegebenen Preise verstehen sich netto, d.h. inklusive aller derzeit gültigen Abgaben, Umlagen und der Stromsteuer, aber exklusive Umsatzsteuer.

Auf drei Monate befristete Ersatzversorgung für den beruflichen, landwirtschaftlichen oder gewerblichen Eigenverbrauch >10.000 kWh/Jahr in Niederspannung. Gem. § 38 EnWG.

Tarif ohne LeistungsmessungEuro (netto)Cent (netto)
Grundpreis pro Jahr192,00
entspricht Grundpreis pro Monat16,00
Arbeitspreis pro verbrauchte Kilowattstunde48,08

Preise im Überblick für Ersatzversorgung mit Strom (ab 15.10.2022)

Stand: 15.10.2022

Die angegebenen Preise verstehen sich netto, d.h. inklusive aller derzeit gültigen Abgaben, Umlagen und der Stromsteuer, aber exklusive Umsatzsteuer.

Auf drei Monate befristete Ersatzversorgung für den beruflichen, landwirtschaftlichen oder gewerblichen Eigenverbrauch >10.000 kWh/Jahr in Niederspannung. Gem. § 38 EnWG.

Tarif ohne LeistungsmessungEuro (netto)Cent (netto)
Grundpreis pro Jahr192,00
entspricht Grundpreis pro Monat16,00
Arbeitspreis pro verbrauchte Kilowattstunde63,60

Preise im Überblick für die Ersatzversorgung mit Strom (ab 01.10.2022)

Stand: 01.10.2022

Die angegebenen Preise verstehen sich netto, d.h. inklusive aller derzeit gültigen Abgaben, Umlagen und der Stromsteuer, aber exklusive Umsatzsteuer.

Auf drei Monate befristete Ersatzversorgung für den beruflichen, landwirtschaftlichen oder gewerblichen Eigenverbrauch >10.000 kWh/Jahr in Niederspannung. Gem. § 38 EnWG.

Tarif ohne LeistungsmessungEuro (netto)Cent (netto)
Grundpreis pro Monat16,00
Arbeitspreis pro verbrauchte Kilowattstunde57,42

Preise im Überblick für die Ersatzversorgung mit Strom (ab 01.09.2022)

Stand: 01.09.2022

Die angegebenen Preise verstehen sich netto, d.h. inklusive aller derzeit gültigen Abgaben, Umlagen und der Stromsteuer, aber exklusive Umsatzsteuer.

Auf drei Monate befristete Ersatzversorgung für den beruflichen, landwirtschaftlichen oder gewerblichen Eigenverbrauch >10.000 kWh/Jahr in Niederspannung. Gem. § 38 EnWG.

Tarif ohne LeistungsmessungEuro (netto)Cent (netto)
Grundpreis pro Monat16,00
Arbeitspreis pro verbrauchte Kilowattstunde67,301

Preise im Überblick für die Ersatzversorgung mit Strom
(mit Leistungsmessung)

Preise im Überblick für die Ersatzversorgung (mit Leistungsmessung) mit Strom (ab 01.11.2023)

Stand: 01.11.2023

Auf drei Monate befristete Ersatzversorgung (mit Leistungsmessung) für den beruflichen, landwirtschaftlichen
oder gewerblichen Eigenverbrauch >100.000 kWh/Jahr in Niederspannung. Gem. § 38 EnWG.

Die Nettopreise beinhalten lediglich den Arbeits- und Grundpreis für die Kosten für Energiebeschaffung
und Vertrieb. Hinzu kommen die im Lieferjahr jeweils gültigen Entgelte für Netznutzung, Messstellenbetrieb
und Konzessionsabgabe des örtlichen Netzbetreibers sowie alle anfallenden Umlagen, Abgaben und
Steuern sowie die Strom- und Umsatzsteuer. Um eine weitere Belieferung nach den 3 Monaten sicher zu
stellen, ist es notwendig, einen Stromliefervertrag abzuschließen.

Tarif mit LeistungsmessungEuro (netto)Cent (netto)
Grundpreis pro Monat100,00
Arbeitspreis pro verbrauchte Kilowattstunde13,29

Preise im Überblick für die Ersatzversorgung (mit Leistungsmessung) mit Strom (ab 01.09.2023)

Stand: 01.09.2023

Auf drei Monate befristete Ersatzversorgung (mit Leistungsmessung) für den beruflichen, landwirtschaftlichen
oder gewerblichen Eigenverbrauch >100.000 kWh/Jahr in Niederspannung. Gem. § 38 EnWG.

Die Nettopreise beinhalten lediglich den Arbeits- und Grundpreis für die Kosten für Energiebeschaffung
und Vertrieb. Hinzu kommen die im Lieferjahr jeweils gültigen Entgelte für Netznutzung, Messstellenbetrieb
und Konzessionsabgabe des örtlichen Netzbetreibers sowie alle anfallenden Umlagen, Abgaben und
Steuern sowie die Strom- und Umsatzsteuer. Um eine weitere Belieferung nach den 3 Monaten sicher zu
stellen, ist es notwendig, einen Stromliefervertrag abzuschließen.

Tarif mit LeistungsmessungEuro (netto)Cent (netto)
Grundpreis pro Monat100,00
Arbeitspreis pro verbrauchte Kilowattstunde29,63

Preise im Überblick für die Ersatzversorgung (mit Leistungsmessung) mit Strom (ab 01.01.2023)

Stand: 01.01.2023

Auf drei Monate befristete Ersatzversorgung (mit Leistungsmessung) für den beruflichen, landwirtschaftlichen
oder gewerblichen Eigenverbrauch >100.000 kWh/Jahr in Niederspannung. Gem. § 38 EnWG.

Die Nettopreise beinhalten lediglich den Arbeits- und Grundpreis für die Kosten für Energiebeschaffung
und Vertrieb. Hinzu kommen die im Lieferjahr jeweils gültigen Entgelte für Netznutzung, Messstellenbetrieb
und Konzessionsabgabe des örtlichen Netzbetreibers sowie alle anfallenden Umlagen, Abgaben und
Steuern sowie die Strom- und Umsatzsteuer. Um eine weitere Belieferung nach den 3 Monaten sicher zu
stellen, ist es notwendig, einen Stromliefervertrag abzuschließen.

Tarif mit LeistungsmessungEuro (netto)Cent (netto)
Grundpreis pro Monat100,00
Arbeitspreis pro verbrauchte Kilowattstunde40,09

Preise im Überblick für die Ersatzversorgung (mit Leistungsmessung) mit Strom (ab 01.12.2022)

Stand: 01.12.2022

Auf drei Monate befristete Ersatzversorgung (mit Leistungsmessung) für den beruflichen, landwirtschaftlichen
oder gewerblichen Eigenverbrauch >100.000 kWh/Jahr in Niederspannung. Gem. § 38 EnWG.

Die Nettopreise beinhalten lediglich den Arbeits- und Grundpreis für die Kosten für Energiebeschaffung
und Vertrieb. Hinzu kommen die im Lieferjahr jeweils gültigen Entgelte für Netznutzung, Messstellenbetrieb
und Konzessionsabgabe des örtlichen Netzbetreibers sowie alle anfallenden Umlagen, Abgaben und
Steuern sowie die Strom- und Umsatzsteuer. Um eine weitere Belieferung nach den 3 Monaten sicher zu
stellen, ist es notwendig, einen Stromliefervertrag abzuschließen.

Tarif mit LeistungsmessungEuro (netto)Cent (netto)
Grundpreis pro Monat100,00
Arbeitspreis pro verbrauchte Kilowattstunde31,06

Preise im Überblick für die Ersatzversorgung (mit Leistungsmessung) mit Strom (ab 01.11.2022)

Stand: 01.11.2022

Auf drei Monate befristete Ersatzversorgung (mit Leistungsmessung) für den beruflichen, landwirtschaftlichen
oder gewerblichen Eigenverbrauch >100.000 kWh/Jahr in Niederspannung. Gem. § 38 EnWG.

Die Nettopreise beinhalten lediglich den Arbeits- und Grundpreis für die Kosten für Energiebeschaffung
und Vertrieb. Hinzu kommen die im Lieferjahr jeweils gültigen Entgelte für Netznutzung, Messstellenbetrieb
und Konzessionsabgabe des örtlichen Netzbetreibers sowie alle anfallenden Umlagen, Abgaben und
Steuern sowie die Strom- und Umsatzsteuer. Um eine weitere Belieferung nach den 3 Monaten sicher zu
stellen, ist es notwendig, einen Stromliefervertrag abzuschließen.

Tarif mit LeistungsmessungEuro (netto)Cent (netto)
Grundpreis pro Monat100,00
Arbeitspreis pro verbrauchte Kilowattstunde36,94

Preise im Überblick für die Ersatzversorgung (mit Leistungsmessung) mit Strom (ab 15.10.2022)

Stand: 15.10.2022

Auf drei Monate befristete Ersatzversorgung (mit Leistungsmessung) für den beruflichen, landwirtschaftlichen
oder gewerblichen Eigenverbrauch >100.000 kWh/Jahr in Niederspannung. Gem. § 38 EnWG.

Die Nettopreise beinhalten lediglich den Arbeits- und Grundpreis für die Kosten für Energiebeschaffung
und Vertrieb. Hinzu kommen die im Lieferjahr jeweils gültigen Entgelte für Netznutzung, Messstellenbetrieb
und Konzessionsabgabe des örtlichen Netzbetreibers sowie alle anfallenden Umlagen, Abgaben und
Steuern sowie die Strom- und Umsatzsteuer. Um eine weitere Belieferung nach den 3 Monaten sicher zu
stellen, ist es notwendig, einen Stromliefervertrag abzuschließen.

Tarif mit LeistungsmessungEuro (netto)Cent (netto)
Grundpreis pro Monat100,00
Arbeitspreis pro verbrauchte Kilowattstunde52,46

Preise im Überblick für die Ersatzversorgung (mit Leistungsmessung) mit Strom (ab 01.09.2022)

Stand: 01.09.2022

Auf drei Monate befristete Ersatzversorgung (mit Leistungsmessung) für den beruflichen, landwirtschaftlichen
oder gewerblichen Eigenverbrauch >100.000 kWh/Jahr in Niederspannung. Gem. § 38 EnWG.

Die Nettopreise beinhalten lediglich den Arbeits- und Grundpreis für die Kosten für Energiebeschaffung
und Vertrieb. Hinzu kommen die im Lieferjahr jeweils gültigen Entgelte für Netznutzung, Messstellenbetrieb
und Konzessionsabgabe des örtlichen Netzbetreibers sowie alle anfallenden Umlagen, Abgaben und
Steuern sowie die Strom- und Umsatzsteuer. Um eine weitere Belieferung nach den 3 Monaten sicher zu
stellen, ist es notwendig, einen Stromliefervertrag abzuschließen.

Tarif mit LeistungsmessungEuro (netto)Cent (netto)
Grundpreis pro Monat100,00
Arbeitspreis pro verbrauchte Kilowattstunde53,447

Ihr Vorteil durch individuelle Stromtarife

Wir bieten unseren Kunden individuelle Stromlieferungsverträge an. Dadurch haben Sie die Möglichkeit, Ihre Stromkosten zu senken. Sprechen Sie mit unseren Vertriebsmitarbeitern, wir informieren Sie gern!

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Persönlicher Service

Für eine persönliche Beratung in unserem Kundenzentrum bitten wir Sie vorab einen Termin zu vereinbaren – alternativ beraten wir Sie auch gern telefonisch. Fordern Sie gerne einen Rückruf an.

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In unserem Kundenzentrum sind wir persönlich zu unseren Öffnungszeiten für Sie erreichbar.

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Dienstag:  09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch:  09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag:  09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
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Vereinbaren Sie nach Möglichkeit einen Beratungstermin online, telefonisch oder per E-Mail.

Streitbeilegungsverfahren

Energieversorgungsunternehmen und Messstellenbetreiber (Unternehmen) sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher) insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (Verbraucherbeschwerden), die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Verbraucherbeschwerden sind zu richten an: Stadtwerke Merseburg GmbH, Große Ritterstraße 9, 06217 Merseburg; Telefon: (0 34 61) 454-212; Telefax: (0 34 61) 454-170; E-Mail: kontakt@sw-merseburg.de.

Ein Verbraucher ist berechtigt, die Schlichtungsstelle Energie e. V. (Schlichtungsstelle) nach § 111b EnWG zur Durchführung eines Schlichtungsverfahrens anzurufen, wenn das Unternehmen der Beschwerde nicht innerhalb der Bearbeitungsfrist abgeholfen hat oder erklärt hat, der Beschwerde nicht abzuhelfen. § 14 Abs. 5 VSBG bleibt unberührt. Das Unternehmen ist verpflichtet, an dem Verfahren bei der Schlichtungsstelle teilzunehmen. Die Einreichung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren zu beantragen, bleibt unberührt.

Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind derzeit: Schlichtungsstelle Energie e.V., Friedrichstraße 133, 10117 Berlin, Telefon: 030/2757240–0, Telefax: 030/2757240–69, E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de, Homepage: www.schlichtungsstelleenergie.de.

Allgemeine Informationen zu Verbraucherrechten sind erhältlich über den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas, Postfach 8001, 53105 Bonn, Telefon: 030/22480-500 oder 01805/101000, Telefax: 030/22480-323, E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de.

Verbraucher haben die Möglichkeit, über die Online-Streitbeilegungs-Plattform (OSPlattform) der Europäischen Union kostenlose Hilfestellung für die Einreichung einer Verbraucherbeschwerde zu einem Online-Kaufvertrag oder Online-Dienstleistungsvertrag sowie Informationen über die Verfahren an den Verbraucherschlichtungsstellen in der Europäischen Union zu erhalten. Die OS-Plattform kann unter folgendem Link aufgerufen werden: https://ec.europa.eu/consumers/odr/.

Zusammensetzung Ihres Stroms

Stromkennzeichnung: Gemäß § 42 Energiewirtschaftsgesetz sind alle Elektrizitätsversorgungsunternehmen verpflichtet, die Zusammensetzung des Stroms anzugeben. Die folgende grafische Darstellung zeigt Ihnen, aus welchen Energieträgern sich der Strom der Stadtwerke Merseburg GmbH zusammensetzt.

Netznutzung

Erfahren Sie alles zum Stromnetz der Stadtwerke Merseburg GmbH. Wir bieten Ihnen Informationen zu unserem Stromnetz, beispielsweise die Preise der Netznutzung und die technischen Mindestanforderungen für einen Netzanschluss.