Gemäß Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) haben Energieversorgungsunternehmen für Netzgebiete, in denen sie die Grundversorgung von Haushaltskunden durchführen, Allgemeine Bedingungen und Allgemeine Preise für die Versorgung in Niederspannung oder Niederdruck öffentlich bekannt zu geben und im Internet zu veröffentlichen und zu diesen Bedingungen und Preisen jeden Haushaltskunden zu versorgen. Die Pflicht zur Grundversorgung besteht nicht, wenn die Versorgung für das Energieversorgungsunternehmen aus wirtschaftlichen Gründen nicht zumutbar ist.
Der Grundversorger ist dabei das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in dem betreffenden Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Im Vergleich zu anderen Energieversorgungsunternehmen, die in unserem Netzgebiet Haushaltskunden versorgen, beliefern die Stadtwerke Merseburg die meisten Kunden und sind damit vorerst für die Zeit vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2021 Grundversorger.