- Kontaktaufnahme per Telefon oder Besuch in der Agentur
- Übermittlung der konkreten Vorstellungen und Wünsche bezüglich einer Wohnung/eines Hauses an den Makler
- Bei Vorlage entsprechender Angebote vereinbart der Makler Wohnungs- oder Hausbesichtigungen.
- Bei der Besichtigung ist zu beachten:
Die Inanspruchnahme des Maklers ist so lange kostenlos, bis man sich für eine der besichtigten Wohnungen/Häuser entscheidet. Danach sind sogenannte Maklergebühren (auch Courtage genannt) für die Vermittlung zu entrichten. - Um zu verhindern, dass sie um ihre Provision gebracht werden, verlangen immer mehr Makler eine Unterschrift auf einem Schreiben, das die Besichtigung der Wohnung/des Hauses bestätigt.
- Wichtige Informationen bezüglich Maklergeschäften:
Wenn ein Makler keine ausdrückliche Vereinbarung mit seinem Auftraggeber getroffen hat, darf er kein vermitteltes Geschäft abschließen oder dafür eine (Miet-)Zahlung entgegennehmen. Vermittelt ein Makler seine eigene Immobilie oder eine, deren Verwaltung er übernommen hat, kann er keine Provision verlangen. - Die Maklerprovision beim Kauf einer Immobilie wird normalerweise immer vom Käufer gezahlt. Während den Vertragsverhandlungen sollte man jedoch versuchen, 50 % zu Lasten des Verkäufers als Vereinbarung zu treffen.
- Beim Kauf einer Immobilie gibt es kein gesetzliches Limit bezüglich des Provisionssatzes. Normal sind drei bis fünf Prozent.
- Ein Makler darf gesetzlich höchstens zwei Monatsmieten (kalt) als Provision für eine Vermittlung verlangen.
- Reservierungsgebühren für Immobilien sind nicht erlaubt.
- Erst wenn der Kauf- oder Mietvertrag rechtsgültig unterzeichnet ist, muss die Provision ausgezahlt werden.
- Hat ein Makler seine Provision unrechtmäßig erhalten, so kann man den Betrag innerhalb von 4 Jahren zurückverlangen.
Weiterführende Informationen zum Thema Umzugsservice finden Sie auch unter dem Online-Angebot unseres Partners envia Mitteldeutsche Energie AG.