8.1 Nachstehende Mitwirkungspflichten des Nutzers sind Hauptleistungspflichten; sie bilden die wesentliche Vertrags- und Leistungsgrundlage.
8.2 Der Nutzer ist verantwortlich für die Anschlussmöglichkeiten in seiner Wohnung oder dem von ihm bewohnten Haus und die Einrichtung (Installation) von jeweils vertraglich vorgesehenen und gelieferten Endgeräten. Die von den SWM zur Verfügung gestellte und vom Nutzer gemietete Hardware ist vom Nutzer pfleglich zu behandeln und bei Vertragsende unaufgefordert zurückzusenden.
8.3 Der Nutzer darf die bereitgestellten Leistungen der SWM nur bestimmungsgemäß und nach Maßgabe der Gesetze in der jeweils gültigen Fassung benutzen und muss jegliche rechtswidrige und missbräuchliche Handlungen unterlassen. Der Nutzer ist verpflichtet, die Schutzrechte der SWM sowie die Schutzrechte Dritter (insbesondere Urheberrechte) zu beachten. Der Nutzer wird die SWM von allen Ansprüchen Dritter freistellen, die aus der Verletzung dieser Verpflichtung resultieren. Zugewiesene Rufnummern dürfen nur im Rahmen ihrer Zuteilung genutzt werden. Die Grundsätze der Datensicherheit sind einzuhalten.
8.4 Bei Flat-Tarifen darf der Nutzer die Nutzung des Dienstes unter Verwendung eines Logins ausschließlich den Personen zur Nutzung überlassen, die mit ihm in einem Haushalt leben oder sich privat und nur vorübergehend in seinem Haushalt aufhalten.
8.5 Der Nutzer ist verpflichtet, die bei der Registrierung erforderlichen personenbezogenen Daten sowie - soweit erforderlich - die Angaben zu seinem Telefonanschluss sachlich richtig und wahrheitsgemäß auszufüllen. Sollten sich die bei der Registrierung anzugebenden Stammdaten (z. B. Adresse bei Umzug) oder Zahlungsdaten während der Laufzeit bestehender Verträge ändern, ist der Nutzer verpflichtet, dies den SWM unverzüglich mitzuteilen, indem er eine Änderung der Daten online selbst vornimmt oder dieses den SWM schriftlich mitteilt.
8.6 Der Nutzer ist verpflichtet ein SEPA-Lastschriftmandat mit Einzugsermächtigung zu erteilen sowie für eine ausreichende Deckung des vereinbarten Abbuchungskontos zu sorgen.
8.7 Der Nutzer hat persönliche Zugangsdaten (wie Kennwort/Passwort/PIN/PUK) geheim zu halten. Er hat diese unverzüglich zu ändern, falls die Vermutung besteht, dass unberechtigte Personen davon Kenntnis erlangt haben.
8.8 Der Nutzer ist verpflichtet, in die Kundenräume eingebrachte Gegenstände, Anlagen, Geräte sowie Hard- und Software der SWM sorgfältig und pfleglich zu behandeln und schädliche Einflüsse wie z. B. elektrische Fremdspannung oder magnetische Wirkungen von ihnen fernzuhalten. Eingriffe in die technische Anlage (z. B. durch Öffnen) oder Veränderungen dürfen nur von den SWM vorgenommen werden.
8.9 Der Nutzer ist verpflichtet, den Mitarbeitern bzw. Erfüllungsgehilfen der SWM jederzeitigen Zutritt (365 Tage im Jahr, 24 Stunden täglich) zu den von den SWM installierten Kundenanschlüssen zu ermöglichen, soweit dies für die Durchführung des Vertrages, die Erbringung von Services oder den Rückbau nach Vertragsbeendigung erforderlich ist.
8.10 Der Nutzer hat es zu unterlassen, Arbeiten jeglicher Art an sämtlichen eingebrachten Anlagen, am Leitungsnetz oder überlassenen Netzanschlüssen und Datenübertragungseinrichtungen, Anschlusseinrichtungen der SWM durchzuführen. Diese sind ausschließlich durch die SWM oder von ihr beauftragte Personen durchzuführen.
8.11 Der Nutzer ist verpflichtet, ausschließlich solche Einrichtungen und Anwendungen mit dem Netz der SWM zu verbinden, die den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften und den Vorschriften der Technik entsprechen.
8.12 Der Nutzer stellt die SWM von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung der vorgenannten Pflichten resultieren können.
8.13 Zur Nutzung der Leistungen ist es erforderlich, dass die SWM die MAC-Adresse/ CWMP-Account und die Seriennummer des Endgerätes des Nutzers speichert und zur Authentifizierung im System nutzt. Bei nutzereigenen Endgeräten sind die MAC-Adresse/CWMP-Account und die Seriennummer des Endgerätes der SWM auf Anfrage mitzuteilen.