Nachweis für Wiederverkäufer
Mit dem Amtshilferichtlinien-Umsetzungsgesetz ist das sogenannte Reverse-Charge-Verfahren ab 1. September 2013 auf inländische Strom- und Gaslieferungen ausgeweitet worden (§ 13b Abs. 2 Nr. 5 Buchst. b UStG). Hier finden Sie unseren Nachweis vom Finanzamt Merseburg, dass die Stadtwerke Merseburg GmbH Wiederverkäufer von Erdgas und Elektrizität für Zwecke des § 13b UStG ist.
Dateien zum Download
- Wiederverkäufer von Erdgas und Elektrizität für Zwecke des § 13b UStG - gültig bis 02.05.2024
- Wiederverkäufer von Erdgas und Elektrizität für Zwecke des § 13b UStG - gültig bis 4.6.2021
- Wiederverkäufer von Erdgas und Elektrizität für Zwecke des § 13b UStG - gültig bis 13.7.2018
- Wiederverkäufer von Erdgas und Elektrizität für Zwecke des § 13b UStG - gültig bis 18.8.2015
- Wiederverkäufer von Erdgas und Elektrizität für Zwecke des § 13b UStG - gültig bis 24.10.2014