Achtung
Unser Kundenzentrum bleibt am 8. Oktober ganztägig geschlossen.
Wir bitten um Verständnis.
Ihre Stadtwerke Merseburg
Das moderne Stromnetz der Stadtwerke Merseburg ist ca. 450 km lang. Unsere Anlagen garantieren die zuverlässige Versorgung der Region rund um die Uhr. Wir arbeiten wirtschaftlich, umweltfreundlich und sind immer vor Ort.
Jeder autorisierte Energieversorger darf heute Strom zum Kunden liefern. Was viele Kunden jedoch nicht wissen, der Stromanbieter muss einen Vertrag mit dem Unternehmen schließen, durch dessen Netz er den Strom leiten will. Bis zur Liberalisierung waren Stromlieferant und Netzbetreiber identisch.
Die Kosten für den Betrieb der Netze waren in den Stromtarifen bereits enthalten. Seit der Liberalisierung des Strommarktes müssen für die Nutzung der Netze separate Verträge geschlossen werden. Die meisten Kunden schließen mit ihrem Stromanbieter einen Vertrag, der bereits die Entgelte für Strom und Netz enthält, ab. Ein Netznutzungsvertrag ist hier nicht erforderlich. Die Netzentgelte zahlt dann der Stromanbieter an den Netzbetreiber.
Für die Ersatzversorgung mit Energie gelten unseren Allgemeinen Tarife, die auch auf dieser Internetseite veröffentlicht sind.
Grundversorger im Netzgebiet für die Zeit vom
Stadtwerke Merseburg GmbH
Abteilung Vertrieb
Große Ritterstraße 9
06217 Merseburg
Spannungsebene | Abnahmedichte | Strukturklasse | Verkabelungsgrad | Strukturklasse |
---|---|---|---|---|
Mittelspannung | 2.817 MWh/km² | hoch | 95,83% | hoch |
Niederspannung | 3.209 EW/km² | mittel | 94,69% | hoch |
In Deutschland zahlen alle Stromverbraucher verschiedene Umlagen und Abgaben auf ihren Strompreis. Dazu zählen unter anderem die §19-StromNEV-Umlage, Offshore-Netzumlage oder die KWKG-Umlage. Das Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) ermöglicht es, dass Betreiber von Wärmepumpenstromtarifen von einer teilweisen Befreiung bzw. Reduzierung dieser Umlagen profitieren können. Beim Wärmepumpen-Strompreis entfallen zwei staatlich festgelegte Umlagen vollständig: Sowohl die KWKG-Umlage als auch die Offshore-Netzumlage werden auf 0,00 Cent pro Kilowattstunde reduziert.
Die gesetzliche Grundlage dafür ist § 22 des Energiefinanzierungsgesetzes (EnFG).
Wer kann von der von Privilegierung profitieren?
Die EnFG-Regelung richtet sich vor allem an Haushalte, die eine elektrische Wärmepumpe einsetzen, um ihre Immobilie zu heizen oder Warmwasser zu erzeugen. Voraussetzung ist in der Regel:
Hinweis: Nach dem EEG 2023 besteht kein Anspruch auf Förderung (Einspeisevergütung oder Marktprämie), wenn der Anlagenbetreiber zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme als Unternehmen in Schwierigkeiten gilt oder wenn gegen ihn offene Rückforderungsansprüche aufgrund eines Beschlusses der Europäischen Kommission wegen unzulässiger und mit dem Binnenmarkt unvereinbarer Beihilfen bestehen.
Wichtig: Die Abrechnung der Privilegierung für Wärmepumpen ist derzeit noch ausgesetzt. Das EnFG wurde bislang nicht von der Europäischen Kommission beihilferechtlich genehmigt. Aus diesem Grund erfolgt aktuell keine Abrechnung der Privilegierung.
Bitte beachten Sie jedoch: Die Meldepflichten nach EnFG bestehen unabhängig davon weiterhin. Eingehende Meldungen werden von uns registriert, können aber aufgrund der fehlenden Genehmigung und der noch offenen Rahmenbedingungen derzeit nicht abgerechnet werden.
Mit nachfolgendem Link können Sie sich über prognostizierte Entlastungsmaßnahmen im Rahmen des Netzsicherheitsmanagements (NSM) für das Netzgebiet der MITNETZ STROM als auch des nachgelagerten Netzgebietes der Stadtwerke Merseburg GmbH (SWM) - (Gebiet Sangerhausen-Eisleben) informieren.
Strukturmerkmale unseres Elektrizitätsversorgungsnetzes gem. § 27 Abs. 2 StromNEV finden Sie im Bereich Unternehmen unter Zahlen & Fakten.
Keine Maßnahmen im Rahmen des Netzsicherheitsmanagement.
Beginn | Dauer | Gebiet | Ursache | Aufforderung durch | Reduzierung* |
---|---|---|---|---|---|
23.09.2021 12:35 Uhr | 13h 56min | Merseburg | Netzengpass | vorgelagerten VNB | 45.9 MW |
31.07.2021 09:33 Uhr | 5h 32min | Merseburg | Netzengpass | vorgelagerten VNB | 60.9 MW |
22.05.2021 08:52 Uhr | 6h 25min | Merseburg | Netzengpass | vorgelagerten VNB | 30.1 MW |
21.05.2021 09:42 Uhr | 8h 39min | Merseburg | Netzengpass | vorgelagerten VNB | 109 MW |
06.05.2021 10:00 Uhr | 2h 17min | Merseburg | Netzengpass | vorgelagerten VNB | 247.6 MW |
05.05.2021 02:19 Uhr | 18h 02min | Merseburg | Netzengpass | vorgelagerten VNB | 281.3 MW |
22.04.2021 17:23 Uhr | 1h 10min | Merseburg | Netzengpass | vorgelagerten VNB | 28.2 MW |
08.04.2021 00:11 Uhr | 5h 52min | Merseburg | Netzengpass | vorgelagerten VNB | 52.7 MW |
07.04.2021 10:41 Uhr | 6h 38min | Merseburg | Netzengpass | vorgelagerten VNB | 142.5 MW |
22.01.2021 00:14 Uhr | 10h 17min | Merseburg | Netzengpass | vorgelagerten VNB | 180.9 MW |
21.01.2021 07:21 Uhr | 10h 10min | Merseburg | Netzengpass | vorgelagerten VNB | 313.1 MW |
13.01.2021 00:48 Uhr | 9h 28min | Merseburg | Netzengpass | vorgelagerten VNB | 89.8 MW |
Beginn | Dauer | Gebiet | Ursache | Aufforderung durch | Reduzierung* |
---|---|---|---|---|---|
20.11.2020 00:32 Uhr | 5h 16min | Merseburg | Netzengpass | vorgelagerten VNB | 96.3 MW |
19.11.2020 12:29 Uhr | 4h 24min | Merseburg | Netzengpass | vorgelagerten VNB | 24.0 MW |
26.08.2020 23:26 Uhr | 17h 20min | Merseburg | Netzengpass | vorgelagerten VNB | 514.9 MW |
10.07.2020 12:10 Uhr | 6h 37min | Merseburg | Netzengpass | vorgelagerten VNB | 77.2 MW |
06.07.2020 08:51 Uhr | 9h 48min | Merseburg | Netzengpass | vorgelagerten VNB | 149.7 MW |
12.03.2020 07:38 Uhr | 10h 39min | Merseburg | Netzengpass | vorgelagerten VNB | 434.2 MW |
10.03.2020 22:31 Uhr | 7h 01min | Merseburg | Netzengpass | vorgelagerten VNB | 42.5 MW |
10.03.2020 20:37 Uhr | 1h 39min | Merseburg | Netzengpass | vorgelagerten VNB | 117.1 MW |
28.02.2020 12:51 Uhr | 2h 55min | Merseburg | Netzengpass | vorgelagerten VNB | 124.9 MW |
20.02.2020 23:42 Uhr | 16h 04min | Merseburg | Netzengpass | vorgelagerten VNB | 275.0 MW |
18.02.2020 08:27 Uhr | 8h 20min | Merseburg | Netzengpass | vorgelagerten VNB | 260.7 MW |
12.02.2020 00:17 Uhr | 18h 00min | Merseburg | Netzengpass | vorgelagerten VNB | 400.0 MW |
11.02.2020 00:16 Uhr | 19h 15min | Merseburg | Netzengpass | vorgelagerten VNB | 293.4 MW |
04.02.2020 20:50 Uhr | 7h 57min | Merseburg | Netzengpass | vorgelagerten VNB | 148.4 MW |
28.01.2020 13:53 Uhr | 18h 54min | Merseburg | Netzengpass | vorgelagerten VNB | 472.9 MW |
14.01.2020 20:38 Uhr | 2h 38min | Merseburg | Netzengpass | vorgelagerten VNB | 367.4 MW |
12.01.2020 20:52 Uhr | 4h 25min | Merseburg | Netzengpass | vorgelagerten VNB | 113.9 MW |
04.01.2020 06:14 Uhr | 11h 14min | Merseburg | Netzengpass | vorgelagerten VNB | 328.9 MW |
03.01.2020 07:56 Uhr | 7h 35min | Merseburg | Netzengpass | vorgelagerten VNB | 148.4 MW |
Sie wünschen für Ihr Grundstück, Gebäude oder Objekt
Die Stadtwerke Merseburg GmbH (SWM) hilft Ihnen schnell und fachgerecht bei der Errichtung oder Änderung Ihres Netzanschlusses für Entnahme- und Erzeugungsanlagen aller Spannungsebenen.
Bei der Ermittlung der Daten Ihrer elektrischen Anlage und bei der Beantragung Ihres Vorhabens unterstützt Sie Ihr eingetragener Elektroinstallateur.
Über das Hausanschlussportal melden Sie als Anschlussnehmer Ihr Vorhaben bei uns elektronisch an. Im Hausanschlussportal haben Sie jederzeit einen Überblick über den Bearbeitungsstand Ihres Vorhabens.
Alle für Ihr Vorhaben benötigten Formulare werden Ihnen über das Hausanschlussportal bereit gestellt. Unsere Mitarbeiter werden mit Ihnen umgehend alles Weitere abstimmen. Wir unterbreiten Ihnen über das Hausanschlussportal Ihr Angebot über die Anschlusskosten und den Baukostenzuschuss.
Durch Ihr Hochladen der Angebotsbestätigung in das Hausanschlussportal wird Ihr Auftrag zum Netzanschluss verbindlich.
Die Stadtwerke Merseburg GmbH (SWM) bietet Ihren Kunden zur Anmeldung von steckerfertigen Erzeugungsanlagen bis zu einer Erzeugungsleistung von maximal 600 Watt unter Einhaltung der im Anmeldeformular aufgeführten Voraussetzungen ein vereinfachtes Verfahren an. Nutzen Sie auch dazu unser Hausanschlussportal.
Wichtige und aktuellen Informationen zu steckerfertigen Photovoltaikanlagen finden Sie auf den Internetseiten der VDE (Verband deutscher Elektotechniker).
Der Netzanschluss und Betrieb von Kundenanlagen in Niederspannung und Mittelspannung sowie der Netzanschluss und Betrieb von Eigenerzeugungsanlagen und Netzersatzstromanlagen in Niederspannung und Mittelspannung erfolgt auf der Grundlage nachfolgend aufgeführter Gesetze, Verordnungen, Vorschriften und Richtlinien. Ebenso sind einschlägige behördliche Vorschriften und sonstigen Bestimmungen zu beachten, auch wenn sie hier nicht vollständig aufgeführt sind.
Für den Anschluss an das Verteilernetz der Stadtwerke Merseburg GmbH (SWM) gelten die nachfolgende Technischen Anschlussbedingungen in der jeweils gültigen Fassung, die hier zum Download bereitstehen.
Ab dem 01.07.2024 gelten folgende Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss und den Betrieb von Anlagen am Niederspannungsnetz einschließlich der darin aufgeführten Gesetzen, Verordnungen, Vorschriften und Richtlinien.
Auf Grund der Vorgaben für steuerbare Verbrauchseinrichtungen aus den Festlegungen BK6-22-300 und BK8-22/010-A der Bundesetzagentur (BNetzA) wurde der Bundesmusterwortlaut der TAB 2023 angepasst.
Änderungen im Vergleich zur Fassung Tab 2023 Version 1.0 sind:
Ab dem 01.08.2023 gelten folgende Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss und den Betrieb von Anlagen am Niederspannungsnetz einschließlich der darin aufgeführten Gesetzen, Verordnungen, Vorschriften und Richtlinien.
Mit der Änderung der Technische Anschlussbedingungen tragen wir den geänderten rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen Rechnung und können auch in Zukunft die sichere Elektrizitätsversorgung weiterhin gewährleisten.
Die neuen Technischen Anschlussbedingungen sind für Anlagen anzuwenden, die neu ans Niederspannungsnetz angeschlossen werden bzw. bei einer Erweiterung oder Veränderung einer Kundenanlage. Für den bestehenden Teil der Kundenanlage gibt es dabei keine Anpassungspflicht, sofern die sichere und störungsfreie Stromversorgung gewährleistet ist (Bestandsschutz).
Änderungen im Vergleich zur letzten Fassung:
Schwerpunktmäßig wurden mit der TAB 2023 folgende Änderungen gegenüber der bisherigen Fassung vorgenommen:
Die Ergänzung zur TAB 2023 ersetzt die Ausgabe Juni 2022 und ergänzt die Anforderungen der TAB 2023 für Direkt- und Wandlermessungen an das Niederspannungsnetz. Sie wurde im Auftrag der BDEW-Landesgruppe Mitteldeutschland von den Projektgruppen PG TAB Sachsen/Sachsen-Anhalt und PG TAB Thüringen überarbeitet. Diese enthält einheitliche Vorgaben für den Aufbau von Direkt- und Wandlermessungen im Niederspannungsnetz und definiert damit zugleich für Planer, Errichter, Anschlussnehmer, Anschlussnutzer und Netz- sowie Messstellenbetreiber einen einheitlichen Standard.
Unter nachfolgendem Link erhalten Sie ergänzende Information der Stadtwerke Merseburg GmbH (SWM) zum Anschluss von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen (sVE) zur netzorientierten Steuerung nach § 14a EnWG.
Zur technischen Umsetzung der kommunikativen Verbindung zwischen sVE und Steuereinrichtung verweisen wir auf die TAB 2023 Version 2 , die Umsetzungshilfen zu den gültigen VDE- Anwendungsregeln VDE-AR-N 4100 und 4105 und zu den BDEW-TAB-2023 sowie auf die Allgemeine Bedingungen über die netzorientierte Steuerung von sVE.
Neben den in den Technischen Anschlussbedingungen genannten Normen, Richtlinien und Vorschriften in der jeweils aktuellen Fassung, finden insbesondere folgende Regelwerke in unserem Netzgebiet Anwendung:
Die jeweils gültige Unfallverhütungsvorschrift für „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (derzeit DGUV Vorschrift 3) können Sie bei den Berufsgenossenschaften beziehen. Diese finden Sie zum Beispiel auf der Internetseite der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) https://www.bgetem.de/.
Für eine persönliche Beratung in unserem Kundenzentrum bitten wir Sie, vorab einen Termin zu vereinbaren – alternativ beraten wir Sie auch gern telefonisch. Fordern Sie gerne einen Rückruf an.
In unserem Kundenzentrum sind wir persönlich zu unseren Öffnungszeiten für Sie erreichbar.
Vereinbaren Sie nach Möglichkeit einen Beratungstermin online, telefonisch oder per E-Mail.
Montag: | 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag: | 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr |
Mittwoch: | 09:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag: | 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr |
Freitag: | 09:00 - 12:00 Uhr |