Zählerwesen

Mein Service

Das Zählerwesen umfasst alle Aufgaben rund um Einbau, Betrieb, Ablesung, Sperrung und Entsperrung Ihrer Strom- und Gaszähler. Diese Arbeiten erfolgen in der Regel durch den zuständigen Messstellenbetreiber.

Als Grundversorger für Merseburg sind wir Ihr direkter Ansprechpartner bei allen Fragen rund um Sperrung oder Entsperrung Ihres Zählers. Auf dieser erfahren Sie, wann es zu einer Sperrung kommen kann, wie Sie eine Sperrung verhindern können und wie die Entsperrung abläuft.

Wichtige Information: Im Rahmen des Turnuswechsels der Stromzähler sind Mitarbeiter/-innen der Fa. MPEK, ab der KW 9 zusätzlich sind Mitarbeiter/-innen der Fa. Kühn in unserem Auftrag tätig.

 

Ihre Möglichkeiten, den Zählerstand mitzuteilen

Über unser Online-Portal

Nutzen Sie unser Online-Portal um uns Ihren Zählerstand für Strom, Gas oder Fernwärme mitzuteilen.

ein mann sitzt an einem laptop und tippt etwas auf der tastatur

Per Online-Formular

Um Ihren Zählerstand mithilfe unseres Online-Formulars zu übermitteln, füllen Sie dazu bitte die Felder des Formulars zur Zählerstandsmitteilung aus und senden es anschließend ab.

Per App

Sie können uns Ihren Zählerstand auch über die "Meine SW Merseburg" App mitteilen.

So lesen Sie den Zählerstand richtig ab

In den Abbildungen sind die Stellen eingerahmt, an denen der Zählerstand und die Zählernummer abgelesen werden. Die Zählernummer steht immer in unmittelbarer Nähe des Strich‐Codes und umfasst mindestens zehn Ziffern.

Hinweis: Beim digitalen Stromzähler muss der Sensor mit einer Taschenlampe angeleuchtet werden, damit der Zählerstand angezeigt wird.

Wissenswertes

Bei digitalen Stromzählern wird der Verbrauch in Kilowattstunden (kWh) angezeigt. Für die Zählerstandsmeldung ist in der Regel der Wert mit der Kennzahl 1.8.0 relevant. Dieser zeigt den gesamten Stromverbrauch an.

Bitte melden Sie alle Zahlen vor dem Komma. Die Nachkommastellen müssen nicht angegeben werden.

Bei einigen Anlagen kann zusätzlich der Wert 2.8.0 angezeigt werden. Dieser steht für Strom, der in das Netz eingespeist wird (z. B. bei Photovoltaikanlagen).

Der gemeldete Zählerstand ist die Grundlage für Ihre Jahresabrechnung. Ein korrekter Stand hilft dabei, eine möglichst genaue Abrechnung Ihres Energieverbrauchs zu erstellen.

Der Unterschied lässt sich meist am Aufbau des Zählers erkennen.

Moderne Messeinrichtung (mME)
Eine moderne Messeinrichtung ist ein digitaler Stromzähler ohne Kommunikationseinheit.
Er besitzt in der Regel nur ein Zählerdisplay und eine Taste, mit der Sie verschiedene Verbrauchswerte aufrufen können. Die Zählerstände werden weiterhin manuell abgelesen oder von Ihnen gemeldet.

Intelligentes Messsystem (iMS)
Ein intelligentes Messsystem besteht aus zwei Geräten:

  • dem digitalen Stromzähler
  • und einem zusätzlichen Smart-Meter-Gateway

Dieses Gateway ist meist ein separates Modul, das neben oder unter dem Zähler installiert ist. Es ermöglicht die automatische und sichere Übertragung der Verbrauchsdaten.

Kurz gesagt:

  • Nur digitaler Zähler: moderne Messeinrichtung (mME)
  • Digitaler Zähler + zusätzliches Kommunikationsmodul: intelligentes Messsystem (iMS)

Energiezähler dürfen in Deutschland nur für einen bestimmten Zeitraum verwendet werden. Diese Frist nennt man Eichfrist. Sie stellt sicher, dass Zähler den Verbrauch weiterhin korrekt messen.

Nach Ablauf dieser Frist muss der Zähler geprüft oder ausgetauscht werden. Der Wechsel erfolgt automatisch durch unsere Kollegen im Messstellenbetrieb – für Sie als Kunde entsteht dabei in der Regel kein zusätzlicher Aufwand.

Die Eichfristen sind gesetzlich festgelegt und unterscheiden sich je nach Zählerart:

  • Stromzähler: in der Regel 8 Jahre
  • Gaszähler: in der Regel 8 Jahre
  • Moderne Messeinrichtungen: bis zu 16 Jahre

Der Austausch wird rechtzeitig geplant. Sie werden vor dem Termin selbstverständlich informiert.

In diesem Fall können Sie eine sogenannte Befundprüfung beantragen. Dabei wird Ihr Zähler von einer unabhängigen Prüfstelle (Eichamt) technisch untersucht.

So läuft eine Befundprüfung ab:

1. Antrag stellen
Sie stellen bei unserem Kundenservice einen Antrag auf Befundprüfung Ihres Stromzählers.

2. Termin zum Zählerwechsel
Nach Eingang Ihres Antrags vereinbaren unsere Kollegen vom Messstellenbetrieb mit Ihnen einen Termin zum Austausch des Stromzählers. Dabei wird Ihr aktueller Zähler ausgebaut und durch einen neuen ersetzt.

3. Prüfung durch das Eichamt
Der ausgebaute Zähler wird an das zuständige Eichamt geschickt. Dort wird überprüft, ob der Zähler korrekt misst oder ob eine technische Abweichung vorliegt.

4. Ergebnis der Prüfung
Das Eichamt sendet das Prüfergebnis sowohl an Sie als auch an uns.

Wenn der Zähler korrekt funktioniert (Prüfung bestanden):

  • Sie erhalten eine Rechnung für die Befundprüfung.
  • Für die weitere Abrechnung benötigen wir den aktuellen Zählerstand Ihres neuen Zählers.
  • Die reguläre Jahresabrechnung bleibt bestehen.

Wenn der Zähler fehlerhaft war (Prüfung nicht bestanden):

  • Die Befundprüfung ist für Sie kostenfrei.
  • Wir korrigieren Ihre Abrechnung entsprechend der festgestellten Messabweichung.
  • Sie erhalten eine korrigierte Rechnung.

Wenn Sie eine Befundprüfung beantragen möchten oder Fragen zum Ablauf haben, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an kontakt@sw-merseburg.de

Zählersperrung

Die Versorgungssicherheit unserer Kundinnen und Kunden ist uns sehr wichtig. Ein gesperrter Zähler ist ärgerlich, es wird aber nie grundlos und ohne Ankündigung gesperrt.

Eine Sperrung von Energiezählern kann zwei Gründe haben:

  • Sie haben vergessen, den von Ihnen genutzten Zähler ordnungsgemäß anzumelden
  • Sie sind mit Ihren Zahlungen an die Stadtwerke Merseburg, trotz mehrfacher Erinnerungen in Rückstand geraten

Ist eine Sperrung einmal beauftragt, fallen immer Gebühren für Sie an. Handeln Sie deshalb rechtzeitig um eine Sperrung abzuwenden.

Zählerentsperrung

Wurde Ihr Zähler gesperrt, möchten wir gemeinsam eine Lösung finden. Voraussetzungen für die Entsperrung sind in der Regel:

  • Der Ausgleich offener Forderungen und die anfallende Sperr- und Entsperrgebühren: Bitte geben Sie dabei immer Ihre Kundennummer an.
    • ggf. eine Vorauszahlung oder Ratenvereinbarung
  • Die Übersendung des Zahlungsbelegs der nachweist, dass Sie die gesamte Forderung beglichen haben

Sobald alle Voraussetzungen erfüllt sind, koordinieren wir die Entsperrung mit den Kollegen vom Messstellenbetrieb. Wir sind bemüht, den Vorgang schnellstmöglich nach Zahlungseingang in die Wege zu leiten - eine Durchführung am selben Tag kann jedoch nicht garantiert werden. Besonders an Freitagnachmittag oder vor Feiertagen kann es zu Verzögerungen kommen.

 

Wichtige Information

  • Wiederinbetriebnahme einer Gasanlage: Nach Zahlungseingang der offenen Forderungen wird die Gasversorgung durch die Stadtwerke Merseburg bzw. deren Dienstleister wie folgt entsperrt: Ein vom Kunden oder Hauseigentümer beauftragtes, in das Installateurverzeichnis eines Gasnetzbetreibers eingetragenes Vertragsinstallationsunternehmen (VIU) bescheinigt auf dem Inbetriebsetzungsformularvordruck der Stadtwerke Merseburg die Prüfung der gesperrten Gasanlage auf Dichtheit bzw. Gebrauchsfähigkeit sowie Mängelfreiheit und erforderlichenfalls die Zustimmung des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegermeisters. Nach Antragsprüfung wird durch die Stadtwerke Merseburg bzw. deren Dienstleister die Gasversorgung durch Entsperrung freigegeben. Die Kundenanlage wird durch das anwesende Vertragsinstallationsunternehmen unter Prüfung der sicheren Benutzbarkeit in Betrieb genommen.
  • Wiederinbetriebnahme der elektrischen Anlage: Sofern eine Kundenanlage länger als 6 Monate gesperrt war, ist zusätzlich ein gültiger Inbetriebsetzungsantrag Strom von einem in das Installateurverzeichnis eines Stromnetzbetreibers eingetragenen Elektroinstallationsunternehmens einzureichen. Die Inbetriebnahme der Kundenanlage erfolgt entsprechend den Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz der BDEW-Landesgruppe Mitteldeutschland Ausgabe 2012 (TAB Mitteldeutschland) Ziffer 3.

Servicezeiten des Technischen Messstellenbetriebes: Mo. - Do. 8:00 - 15:30 Uhr und Fr. 8:00 - 12:00 Uhr.

Wiederinbetriebnahme Ihrer Stromversorgung

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Für eine persönliche Beratung in unserem Kundenzentrum bitten wir Sie, vorab einen Termin zu vereinbaren – alternativ beraten wir Sie auch gern telefonisch. Fordern Sie gerne einen Rückruf an.

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Vereinbaren Sie nach Möglichkeit einen Beratungstermin online, telefonisch oder per E-Mail.

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