Zählerentsperrung
Wurde Ihr Zähler gesperrt, möchten wir gemeinsam eine Lösung finden. Voraussetzungen für die Entsperrung sind in der Regel:
- Der Ausgleich offener Forderungen und die anfallende Sperr- und Entsperrgebühren: Bitte geben Sie dabei immer Ihre Kundennummer an.
- ggf. eine Vorauszahlung oder Ratenvereinbarung
- Die Übersendung des Zahlungsbelegs der nachweist, dass Sie die gesamte Forderung beglichen haben
Sobald alle Voraussetzungen erfüllt sind, koordinieren wir die Entsperrung mit den Kollegen vom Messstellenbetrieb. Wir sind bemüht, den Vorgang schnellstmöglich nach Zahlungseingang in die Wege zu leiten - eine Durchführung am selben Tag kann jedoch nicht garantiert werden. Besonders an Freitagnachmittag oder vor Feiertagen kann es zu Verzögerungen kommen.
Wichtige Information
- Wiederinbetriebnahme einer Gasanlage: Nach Zahlungseingang der offenen Forderungen wird die Gasversorgung durch die Stadtwerke Merseburg bzw. deren Dienstleister wie folgt entsperrt: Ein vom Kunden oder Hauseigentümer beauftragtes, in das Installateurverzeichnis eines Gasnetzbetreibers eingetragenes Vertragsinstallationsunternehmen (VIU) bescheinigt auf dem Inbetriebsetzungsformularvordruck der Stadtwerke Merseburg die Prüfung der gesperrten Gasanlage auf Dichtheit bzw. Gebrauchsfähigkeit sowie Mängelfreiheit und erforderlichenfalls die Zustimmung des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegermeisters. Nach Antragsprüfung wird durch die Stadtwerke Merseburg bzw. deren Dienstleister die Gasversorgung durch Entsperrung freigegeben. Die Kundenanlage wird durch das anwesende Vertragsinstallationsunternehmen unter Prüfung der sicheren Benutzbarkeit in Betrieb genommen.
- Wiederinbetriebnahme der elektrischen Anlage: Sofern eine Kundenanlage länger als 6 Monate gesperrt war, ist zusätzlich ein gültiger Inbetriebsetzungsantrag Strom von einem in das Installateurverzeichnis eines Stromnetzbetreibers eingetragenen Elektroinstallationsunternehmens einzureichen. Die Inbetriebnahme der Kundenanlage erfolgt entsprechend den Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz der BDEW-Landesgruppe Mitteldeutschland Ausgabe 2012 (TAB Mitteldeutschland) Ziffer 3.
Servicezeiten des Technischen Messstellenbetriebes: Mo. - Do. 8:00 - 15:30 Uhr und Fr. 8:00 - 12:00 Uhr.

