Zählerwesen
Das Zählerwesen umfasst alle Aufgaben rund um Einbau, Betrieb, Ablesung, Sperrung und Entsperrung Ihrer Strom- und Gaszähler. Diese Arbeiten erfolgen in der REgel durch den zuständigen messstellenbetreiber.
Als Grundversorger für Merseburg sind wir Ihr direkter Ansprechpartner bei allen Fragen rund um Sperrung oder Entsperrung Ihres Zählers. Auf dieser erfahren Sie, wann es zu einer Sperrung kommen kann, wie Sie eine Sperrung verhindern können und wie die Ensperrung abläuft.

Zählersperrung
Die Versorgungssicherheit unserer Kundinnen und Kunden ist uns sehr wichtig. Ein gesperrter Zähler ist ärgerlich, es wird aber nie grundlos und ohne Ankündigung gesperrt.
Eine Sperrung von Energiezählern kann zwei Gründe haben:
- Sie haben vergessen, den von Ihnen genutzten Zähler ordnungsgemäß anzumelden
- Sie sind mit Ihren Zahlungen an die Stadtwerke Merseburg, trotz mehrfacher Erinnerungen in Rückstand geraten
Ist eine Sperrung einmal beauftragt, fallen immer Gebühren für Sie an. Handeln Sie deshalb rechtzeitig um eine Sperrung abzuwenden.
Zählerentsperrung
Wurde Ihr Zähler gesperrt, möchten wir gemeinsam eine Lösung finden. Voraussetzungen für die Entsperrung sind in der Regel:
- Der Ausgleich offener Forderungen und die anfallende Sperr- und Entsperrgebühren: Bitte geben Sie dabei immer Ihre Kundennummer an.
- ggf. eine Vorauszahlung oder Ratenvereinbarung
- Die Übersendung des Zahlungsbelegs der nachweist, dass Sie die gesamte Forderung beglichen haben
Sobald alle Voraussetzungen erfüllt sind, koordinieren wir die Entsperrung mit den Kollegen vom Messstellenbetrieb. Wir sind bemüht, den Vorgang schnellstmöglich nach Zahlungseingang in die Wege zu leiten - eine Durchführung am selben Tag kann jedoch nicht garantiert werden. Besonders an Freitagnachmittag oder vor Feiertagen kann es zu Verzögerungen kommen.
Wichtige Information
- Wiederinbetriebnahme einer Gasanlage: Nach Zahlungseingang der offenen Forderungen wird die Gasversorgung durch die Stadtwerke Merseburg bzw. deren Dienstleister wie folgt entsperrt: Ein vom Kunden oder Hauseigentümer beauftragtes, in das Installateurverzeichnis eines Gasnetzbetreibers eingetragenes Vertragsinstallationsunternehmen (VIU) bescheinigt auf dem Inbetriebsetzungsformularvordruck der Stadtwerke Merseburg die Prüfung der gesperrten Gasanlage auf Dichtheit bzw. Gebrauchsfähigkeit sowie Mängelfreiheit und erforderlichenfalls die Zustimmung des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegermeisters. Nach Antragsprüfung wird durch die Stadtwerke Merseburg bzw. deren Dienstleister die Gasversorgung durch Entsperrung freigegeben. Die Kundenanlage wird durch das anwesende Vertragsinstallationsunternehmen unter Prüfung der sicheren Benutzbarkeit in Betrieb genommen.
- Wiederinbetriebnahme der elektrischen Anlage: Sofern eine Kundenanlage länger als 6 Monate gesperrt war, ist zusätzlich ein gültiger Inbetriebsetzungsantrag Strom von einem in das Installateurverzeichnis eines Stromnetzbetreibers eingetragenen Elektroinstallationsunternehmens einzureichen. Die Inbetriebnahme der Kundenanlage erfolgt entsprechend den Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz der BDEW-Landesgruppe Mitteldeutschland Ausgabe 2012 (TAB Mitteldeutschland) Ziffer 3.
Servicezeiten des Technischen Messstellenbetriebes: Mo. - Do. 8:00 - 15:30 Uhr und Fr. 8:00 - 12:00 Uhr.
Wiederinbetriebnahme Ihrer Stromversorgung - was noch zu tun
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Unsere Antworten auf häufige Fragen
1. Sie können den vollständigen Betrag überweisen:
Kontoinhaber: Stadtwerke Merseburg GmbH
Bank: Saalesparkasse
IBAN: DE15 8005 3762 3310 0047 82
Verwendungszweck: Ihre Kundennummer
2. Sie können den vollständigen Betrag am Kassenautomaten unseres Kundenzentrums einzahlen:
Sie haben die Möglichkeit bar zu zahlen oder per EC-Karte.
Große Ritterstraße 9
06217 Merseburg
Mo. – So. 7 – 20 Uhr
Beleg: Einzahlungsbelege unseres Kassenautomaten (EC-Zahlung oder Barzahlung)
Sobald Sie nachweisen können, dass Sie alle ausstehenden Forderungen belichen haben oder, dass eine Ratenvereinbarung getroffen wurde, leiten wir den Entsperrauftrag an des Messstellenbetrieb weiter.
Ein Stromzähler wird in der Regel am nächsten Werktag (Mo. – Fr.) durch das Fachpersonal des Netzbetreibers entsperrt, so dass Sie wieder wie gewohnt Energie beziehen können.
Die Sperrung und Entsperrung über den Netzbetreiber enthält verschiedene Kostenpunkte. Bereits ab dem Moment, ab dem die Sperrung beim Netzbetreiber beauftragt wird, fallen Kosten für Sie an. Eine aktuelle Kostenaufstellung entnehmen Sie dem Preisblatt
Weitere Themen
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Bequem per App, per Online-Formular oder im Kundenportal
Jahresablesung 2025
Hier finden Sie in Kürze wichtige Informationen zur Jahresablesung 2025. Die Ablesung beginnt voraussichtlich Mitte September 2025.
Jahresabrechnung 2025
Hier finden Sie in Kürze wichtige Informationen zur Jahresabrechnung 2025.
So erreichen Sie uns
Für eine persönliche Beratung in unserem Kundenzentrum bitten wir Sie vorab einen Termin zu vereinbaren – alternativ beraten wir Sie auch gern telefonisch. Fordern Sie gerne einen Rückruf an.
In unserem Kundenzentrum sind wir persönlich zu unseren Öffnungszeiten für Sie erreichbar.
Montag: | 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr |
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Dienstag: | 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr |
Mittwoch: | 09:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag: | 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr |
Freitag: | 09:00 - 12:00 Uhr |
Vereinbaren Sie nach Möglichkeit einen Beratungstermin online, telefonisch oder per E-Mail.