Wichtige Information
Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,
aufgrund der aktuellen Lage auf dem Energiemarkt bieten wir keine neuen Energieprodukte an.
Die Grund - und Ersatzversorgung im Netzgebiet der Stadtwerke Merseburg GmbH sowie die Versorgung der Bestandskunden bleiben erhalten.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Ihre Stadtwerke Merseburg
Kundenzentrum
Für eine persönliche Beratung in unserem Kundenzentrum bitten wir Sie vorab einen Termin zu vereinbaren.
Montag: | 09:00 - 12:00Uhr, 14:00 - 16:00Uhr |
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Dienstag: | 09:00 - 12:00Uhr, 14:00 - 18:00Uhr |
Mittwoch: | 09:00 - 12:00Uhr |
Donnerstag: | 09:00 - 12:00Uhr, 14:00 - 16:00Uhr |
Freitag: | 09:00 - 12:00Uhr |
Vereinbaren Sie nach Möglichkeit einen Beratungstermin online, telefonisch oder per E-Mail.
Wichtige Information zu den Energiepreisbremsen ab April 2023
Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,
die technische Umsetzung der Energiereisbremsen läuft auf Hochtouren.
Sie werden spätestens bis zum 06. März 2023 ein Informationsschreiben bezüglich der Energiepreisbremsen erhalten.
Spätestens bis April 2023 werden wir Sie über Ihren individuellen Entlastungsanspruch und über die bisherige sowie vorgesehene Höhe der Abschlagszahlung schriftlich informieren.
Die Anpassung der Abschlagshöhen entsprechend der Preisbremsen werden wir zum April 2023 vornehmen.
Für die Monate Januar, Februar und März 2023 steht Ihnen selbstverständlich eine rückwirkende Entlastung zu.
Wir garantieren, dass Sie die Ihnen zustehende Entlastung so schnell wie möglich in vollem Umfang erhalten und danken Ihnen für Ihre Geduld und für Ihr Verständnis.
Das Wichtigste auf einen Blick:
Strompreisbremse:
Der Strompreis für Entnahmestellen mit einem Verbrauch von bis zu 30.000 kWh/Jahr wird bei 40ct/kWh brutto, d.h. inklusive aller Steuern, Abgaben, Umlagen und Netzentgelte, begrenzt. Dieser Preis gilt für den Bedarf von 80 % des vom Netzbetreiber prognostizierten Jahresverbrauches.
Für Entnahmestellen mit einem Verbrauch von über 30.000 kWh/Jahr gilt ein Preisdeckel von 13 ct/kWh netto, d.h. exklusive aller Steuern, Abgaben, Umlagen und Netzentgelte allerdings nur für 70 % des letztjährigen Verbrauchs.
Gas- und Wärmepreisbremse:
Die Regelung sieht vor, dass für private Haushalte, kleine und mittlere Unternehmen mit einem Gas- und Wärmeverbrauch von bis zu 1,5 Mio. kWh/Jahr der Gaspreis auf 12 ct/kWh brutto und für Wärme auf 9,5 ct/kWh brutto begrenzt wird.
Bei Zentralheizungen für mehrere Wohneinheiten müssen die Hausverwaltungen oder Vermieter die Entlastung über die Nebenkostenabrechnung weitergeben. Hier gilt die Deckelung der Preise für 80 % des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauches.
Für Gewerbekunden (Verbrauch ab 1,5 Mio. kWh/Jahr) greift die Gas- und Wärmepreisbremse wie folgt: Der Gaspreis pro kWh wird auf 7 ct/kWh netto, der Wärmepreise auf 7,5 ct/kWh netto gedeckelt und gilt für 70 % des Jahresverbrauches im Jahr 2021.
Wichtig: Die Entlastung wird für Sie über die monatlichen Abschläge erfolgen. Sie werden sich entsprechend Ihres Entlastungsbetrages reduzieren.