Grund- und Ersatzversorgung
Der Grund- und Ersatzversorgungstarif ermöglicht den unkomplizierten Einsatz von Erdgas in Ihrem Haushalt, zu einem fairen Preis. Mit Erdgas von den Stadtwerken Merseburg sind Sie rund um gut versorgt - jederzeit!
Der Grund- und Ersatzversorgungstarif ermöglicht den unkomplizierten Einsatz von Erdgas in Ihrem Haushalt, zu einem fairen Preis. Mit Erdgas von den Stadtwerken Merseburg sind Sie rund um gut versorgt - jederzeit!
Jahresverbrauch in kWh | Arbeitspreis pro kWh ohne MwSt. (Cent) | Arbeitspreis pro kWh inkl. MwSt. (Cent) | Monatlicher Grundpreis ohne MwSt. (Euro) | Monatlicher Grundpreis inkl. MwSt. (Euro) |
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bis zu einem Verbrauch von 1,5 Mio. kWh | 16,46 | 17,61*² | 10,00* | 10,70*² |
Gemäß Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) haben Energieversorgungsunternehmen für Netzgebiete, in denen sie die Grundversorgung von Haushaltskunden durchführen, Allgemeine Bedingungen und Allgemeine Preise für die Versorgung in Niederspannung oder Niederdruck öffentlich bekannt zu geben und im Internet zu veröffentlichen und zu diesen Bedingungen und Preisen jeden Haushaltskunden zu versorgen. Die Pflicht zur Grundversorgung besteht nicht, wenn die Versorgung für das Energieversorgungsunternehmen aus wirtschaftlichen Gründen nicht zumutbar ist.
Der Grundversorger ist dabei das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in dem betreffenden Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Im Vergleich zu anderen Energieversorgungsunternehmen, die in unserem Netzgebiet Haushaltskunden versorgen, beliefern die Stadtwerke Merseburg die meisten Kunden und sind damit vorerst bis zum 31.12.2024 der zuständige Grundversorger.
Wir bieten unseren Kunden, die mit Erdgas heizen, individuelle Gaslieferungsverträge an. Dadurch haben Sie die Möglichkeit, Ihre Gaskosten zu senken. Sprechen Sie mit unseren Mitarbeitern, wir informieren Sie gern!
Preisstellung: Die aufgeführten Nettoarbeitspreise beinhalten die am 01.Jan. 2003 um 0,20 ct/ kWh auf 0,55 ct/ kWh erhöhte Mineralölsteuer auf Erdgas. Die Bruttopreise (gerundet *) enthalten den jeweiligen gesetzlichen Steuersatz. (z. Zt.: 19%)
Gasbeschaffenheit: Erdgasqualität *H*
Die Anzahl der am Zähler abgelesenen m³ wird mit einem Faktor multipliziert, der unter Berücksichtigung des Brennwertes und der physikalischen Zustandsgrößen des gelieferten Erdgases festgelegt wird. Da Erdgas ein Naturprodukt ist, unterliegt dieser Faktor Schwankungen. Für grobe Schätzungen kann als Umrechnungszahl ca. 11 kWh/m³ verwendet werden. Der genaue Faktor wird auf Ihrer Rechnung ausgewiesen.
Konzessionsabgabe: Die Konzessionsabgabe ist Preisbestandteil gemäß der Konzessionsabgabeverordnung (KAV) vom 09.01.1992. (Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1992, Teil1 Nr. 1 vom 14.01.1992)
Vertragsgrundlage ist, wenn nicht anders vereinbart, die Verordnung über die Allgemeinen Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung- GasGVV) in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Energieversorgungsunternehmen und Messstellenbetreiber (Unternehmen) sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher) insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (Verbraucherbeschwerden), die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Verbraucherbeschwerden sind zu richten an: Stadtwerke Merseburg GmbH, Große Ritterstraße 9, 06217 Merseburg; Telefon: (0 34 61) 454-212; Telefax: (0 34 61) 454-170; E-Mail: kontakt@sw-merseburg.de.
Ein Verbraucher ist berechtigt, die Schlichtungsstelle Energie e. V. (Schlichtungsstelle) nach § 111b EnWG zur Durchführung eines Schlichtungsverfahrens anzurufen, wenn das Unternehmen der Beschwerde nicht innerhalb der Bearbeitungsfrist abgeholfen hat oder erklärt hat, der Beschwerde nicht abzuhelfen. § 14 Abs. 5 VSBG bleibt unberührt. Das Unternehmen ist verpflichtet, an dem Verfahren bei der Schlichtungsstelle teilzunehmen. Die Einreichung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren zu beantragen, bleibt unberührt.
Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind derzeit: Schlichtungsstelle Energie e.V., Friedrichstraße 133, 10117 Berlin, Telefon: 030/27572400, Telefax: 030/275724069, E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de, Homepage: www.schlichtungsstelleenergie.de.
Allgemeine Informationen zu Verbraucherrechten sind erhältlich über den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas, Postfach 8001, 53105 Bonn, Telefon: 030/22480-500 oder 01805/101000, Telefax: 030/22480-323, E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de.
Verbraucher haben die Möglichkeit, über die Online-Streitbeilegungs-Plattform (OSPlattform) der Europäischen Union kostenlose Hilfestellung für die Einreichung einer Verbraucherbeschwerde zu einem Online-Kaufvertrag oder Online-Dienstleistungsvertrag sowie Informationen über die Verfahren an den Verbraucherschlichtungsstellen in der Europäischen Union zu erhalten. Die OS-Plattform kann unter folgendem Link aufgerufen werden: https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
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