- nach BDEW-Mustervorlage zwischen grundzuständigem Messstellenbetreiber Stadtwerke Merseburg GmbH (SWM) und im Netzgebiet versorgenden Lieferanten Strom, gültig ab 01.10.2017
Sofern uns Ihr Stromlieferant mitgeteilt hat, dass er die Abrechnung der Entgelte für Ihre moderne Messeinrichtung nicht mehr im Rahmen der Stromlieferung für Sie übernimmt, müssen wir Ihnen das Entgelt direkt in Rechnung stellen. Der Vertrag zwischen Ihnen und uns kommt automatisch mit Stromentnahme über Ihren Zähler zustande. Der Messstellenbetrieb erfolgt auf Grundlage unserer Allgemeinen Bedingungen (AB-MSB).
Bei Nutzung der modernen Messeinrichtung zur Messung von erzeugtem Strom gelten ebenfalls unsere Allgemeinen Bedingungen (AB-MSB).
Die Allgemeinen Bedingungen (AB-MSB) sind an dieser Stelle veröffentlicht: