Stromkennzeichnung: Gemäß § 42 Energiewirtschaftsgesetz sind alle Elektrizitätsversorgungsunternehmen verpflichtet, die Zusammensetzung des Stroms anzugeben. Die folgende grafische Darstellung zeigt Ihnen, aus welchen Energieträgern sich der Strom der Stadtwerke Merseburg GmbH zusammensetzt.