Breitbandmessung

Prüfen Sie Ihre Internetgeschwindigkeit und ermitteln Sie schnell und einfach die Leistung Ihres Internetzugangs.

MER.Surf & Fon 1000 Glas
  • Download 1000 Mbit/s
  • Upload 100 Mbit/s
  • Datenflatrate
  • Flatrate ins deutsche Festnetz
monatlich 199,90 €
Mindestvertragslaufzeit: 24 Monate
Bereitstellungsentgelt 39,90 €
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MER.Surf & Fon 500 Glas
  • Download 500 Mbit/s
  • Upload 100 Mbit/s
  • Datenflatrate
  • Flatrate ins deutsche Festnetz
monatlich 79,90 €
Mindestvertragslaufzeit: 24 Monate
Bereitstellungsentgelt 39,90 €
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MER.Surf & Fon 250 Glas
  • Download 250 Mbit/s
  • Upload 100 Mbit/s
  • Datenflatrate
  • Flatrate ins deutsche Festnetz
monatlich 54,90 €
gültig bei Vertragsabschluss bis 07.07.2023
monatlich 0,00 €
gültig bei Vertragsabschluss bis 07.07.2023
ab dem 4. Monat 19,90 €
ab dem 7. Monat 54,90 €
Mindestvertragslaufzeit: 24 Monate
Bereitstellungsentgelt 39,90 €
gültig bei Vertragsabschluss bis 17.07.2023
Bereitstellungsentgelt 0,00 €
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MER.Surf & Fon 100 Glas
  • Download 100 Mbit/s
  • Upload 50 Mbit/s
  • Datenflatrate
  • Flatrate ins deutsche Festnetz
monatlich 44,90 €
gültig bei Vertragsabschluss bis 07.07.2023
monatlich 0,00 €
gültig bei Vertragsabschluss bis 07.07.2023
ab dem 4. Monat 19,90 €
ab dem 7. Monat 44,90 €
Mindestvertragslaufzeit: 24 Monate
Bereitstellungsentgelt 39,90 €
gültig bei Vertragsabschluss bis 17.07.2023
Bereitstellungsentgelt 0,00 €
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MER.Surf & Fon 50 Glas
  • Download 50 Mbit/s
  • Upload 20 Mbit/s
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  • Flatrate ins deutsche Festnetz
monatlich 34,90 €
gültig bei Vertragsabschluss bis 07.07.2023
monatlich 0,00 €
gültig bei Vertragsabschluss bis 07.07.2023
ab dem 4. Monat 19,90 €
ab dem 7. Monat 34,90 €
Mindestvertragslaufzeit: 24 Monate
monatlich 34,90 €
Mindestvertragslaufzeit: 12 Monate
zuzüglich von der Mindestvertragslaufzeit abhängiges Bereitstellungsentgelt
Mindestvertragslaufzeit
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Kommt es zwischen der Stadtwerke Merseburg GmbH (SWM) und dem Nutzer zum Streit darüber, ob die SWM dem Nutzer gegenüber eine Verpflichtung aus dem Vertrag ordnungsgemäß erbracht haben, bzw. zum Streit über Verpflichtungen der SWM im Zusammenhang mit den Kundenschutzvorschriften (§§ 43a, 43b, 45 und 46 TKG) oder Universal-dienstleistungen (§ 84 TKG) bzw. der Verordnung (EG) Nr. 717/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2007 über das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen in der Gemeinschaft und zur Änderung der Richtlinie 2002/21/EG, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 544/2009, so kann der Nutzer bei der Bundesnetzagentur durch einen Antrag ein Schlichtungsverfahren einleiten.

Die Antragstellung auf Durchführung eines Schlichtungsverfahrens hat der Nutzer in Textform vorzunehmen. Für die Antragstellung im Online-Verfahren wird auf die weiteren Informationen auf der Internetseite der Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur (www.bundesnetzagentur.de) verwiesen.

Auch die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.

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