Breitbandmessung
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- Preisblatt sonstige Nebenleistungen
Kommt es zwischen der Stadtwerke Merseburg GmbH (SWM) und dem Nutzer zum Streit darüber, ob die SWM dem Nutzer gegenüber eine Verpflichtung aus dem Vertrag ordnungsgemäß erbracht haben, bzw. zum Streit über Verpflichtungen der SWM im Zusammenhang mit den Kundenschutzvorschriften (§§ 43a, 43b, 45 und 46 TKG) oder Universal-dienstleistungen (§ 84 TKG) bzw. der Verordnung (EG) Nr. 717/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2007 über das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen in der Gemeinschaft und zur Änderung der Richtlinie 2002/21/EG, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 544/2009, so kann der Nutzer bei der Bundesnetzagentur durch einen Antrag ein Schlichtungsverfahren einleiten.
Die Antragstellung auf Durchführung eines Schlichtungsverfahrens hat der Nutzer in Textform vorzunehmen. Für die Antragstellung im Online-Verfahren wird auf die weiteren Informationen auf der Internetseite der Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur (www.bundesnetzagentur.de) verwiesen.
Auch die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.
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