Privilegierung für Wärmepumpen-Strom

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Wärmepumpen sind nach § 22 des Energiefinanzierungsgesetzes (EnFG) privilegiert. Das heißt, dass sich unter bestimm ten Voraussetzungen die KWKG-Umlage und die Offshore-Netzumlage auf null (0,00 ct/kWh) reduzieren. Diese Umlagen werden durch Ihren Netzbetreiber gegenüber der Stadtwerke Merseburg GmbH abgerechnet und im Rahmen der Wärme stromlieferung an Sie weitergegeben. Die Befreiung von der Umlageerhebung darf nur dann gewährt werden, wenn und solange bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Hier können Sie den entsprechenden Antrag herunterladen.

Umlagenreduzierung für Wärmepumpen-Strom

Wann gilt die Umlagen-Reduzierung?

Die Entlastung gilt ausschließlich für den Strom, der direkt für den Betrieb einer elektrisch angetriebenen Wärmepumpe verbraucht wird. Sie kann nicht für den allgemein im Haushalt genutzten Strom angewendet werden.

Damit die Umlagenreduzierung nach § 22 EnFG greift, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

1. Getrennter Zähler: Die Wärmepumpe muss über einen eigenen, separaten Stromzähler verfügen, der den Verbrauch der Wärmepumpe genau erfasst.

2. Nachweis der Nutzung: Es darf sich ausschließlich um Strom für den Betrieb der Wärmepumpe handeln – nicht um den gesamten Haushaltsstrom

3. Anmeldung beim Netzbetreiber: Der Antrag auf Privilegierung muss beim zuständigen Netzbetreiber gestellt werden, der die Umlagenreduzierung prüft und freigibt.

4. Keine Ausschlusskriterien: Es dürfen keine offenen Rückforderungsansprüche der Europäischen Kommission aufgrund unzulässiger Beihilfen bestehen, und es dürfen keine Ausschlussgründe wie etwa der Status „Unternehmen in Schwierigkeiten“ vorliegen.

Wie wird die Umlagen-Reduzierung umgesetzt?

Die Reduzierung der KWKG-Umlage und der Offshore-Netzumlage wird auf Antrag direkt über den zuständigen Netzbetreiber berücksichtigt. In der Praxis läuft das so ab:

  • Die Betreiberin oder der Betreiber meldet den Anspruch beim Stromlieferanten oder Netzbetreiber.
  • Wir als Ihr Energielieferant und Empfänger der Netznutzung nehmen die Antragstellung per Marktmeldung beim Netzbetreiber vor.
  • Der Netzbetreiber berücksichtigt nach Prüfung die reduzierten Umlagesätze und rechnet diese im Rahmen der Netznutzungsabrechnung uns gegenüber ab.
  • Wir als Ihr Energielieferant reichen die reduzierte Umlage im Rahmen unseres Stromliefervertrages an Sie weiter.

Wichtige Fristen

Für eine vollständige Umlagenreduzierung bzw. Rückerstattung für ein vergangenes Kalenderjahr müssen die Anträge in der Regel fristgerecht bis zum 31. März des Folgejahres beim Netzbetreiber eingehen. Damit wir die Anmeldung beim Netzbetreiber fristgerecht vornehmen können, ist eine Einreichung Ihrer Anträge bis zum 28. Februar des Folgejahres erforderlich.

Bei späteren Meldungen kann der Anspruch unter bestimmten Bedingungen nur noch anteilig geltend gemacht werden.

Wissenswertes

Von der Umlagenreduzierung nach § 22 des Energiefinanzierungsgesetz können Verbraucher profitieren, die bestimmte technische und rechtliche Voraussetzungen erfüllen.

Dazu zählen insbesondere:

  • Die Wärmepumpe wird elektrisch betrieben
  • Sie ist über einen separaten Zählpunkt angeschlossen
  • Der Verbraucher / das Unternehmen befindet sich nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten im Sinne des Gesetzes
  • Es bestehen keine offenen Rückforderungsansprüche

Das Gesetz unterscheidet nicht zwischen RLM- und SLP-Messung.
Damit kann die Umlagenreduzierung auch für Wärmepumpen mit registrierender Leistungsmessung (RLM) gelten.

Typischerweise betrifft die Regelung Umlagen wie:

  • KWKG-Umlage
  • Offshore-Netzumlage

Die Umlagenreduzierung nach § 22 des Energiefinanzierungsgesetz wird direkt über uns als Energielieferanten beantragt.

Dazu gehen Sie wie folgt vor:

  • Sie füllen unser Antragsformular vollständig aus und senden ihn uns zu
  • Sie beachten die Frist zur Antragstellung (bis zum 31.03.)
  • Ihr Antrag muss fristgerecht bei uns eingehen

Anschließend übernehmen wir die Prüfung Ihrer Angaben, insbesondere:

  • Lastprofil
  • Tarif
  • Stammdaten
  • ggf. vorhandene Wärmepumpe

Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie von uns eine Zu- oder Absage.

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