Die neuen Stromzähler kommen: FAQ
In den nächsten Jahren sollen alle Haushalte in Deutschland digitale Zähler erhalten. Was Verbraucher dazu wissen sollten.
Wer bekommt welchen Zähler und wann?
Bis 2032 erhalten alle Haushalte eine moderne Messeinrichtung. Haushalte und Unternehmen mit einem Jahresverbrauch von über 6.000 Kilowattstunden (kWh) und Besitzer von Solaranlagen mit mehr als 7 Kilowatt Leistung sind seit 2025 zum Einbau eines intelligenten Messsystems verpflichtet. Das gilt auch für Besitzer von Wärmepumpen, Nachtspeicherheizungen oder E-Ladestationen.
Was ist der Unterschied zwischen einer modernen Messeinrichtung und einem intelligenten Messsystem?
Moderne Messeinrichtungen sind einfache digitale Zähler, die den Stromverbrauch messen. Intelligente Messsysteme hingegen, auch Smart Meter genannt, verfügen zusätzlich über eine Kommunikationseinheit. Diese ermöglicht eine sichere Übertragung der Daten. Außerdem können Smart Meter mit anderen Geräten wie etwa Photovoltaikanlagen kommunizieren.
Welche Vorteile haben Verbraucher?
Die neuen Zähler ermöglichen einen besseren Überblick über den eigenen Stromverbrauch. Dadurch lassen sich Stromfresser einfacher identifizieren. Intelligente Messsysteme erlauben zusätzlich eine Fernablese und exakte Abrechnungen ohne vorherige Abschläge. Sie bilden die Grundlage für einen dynamischen Stromtarif, mit dem Verbraucher von günstigeren Strompreisen zu bestimmten Zeiten profitieren.
Welche Bedeutung haben digitale Zähler für die Energiewende?
Sie helfen den Verteilnetzbetreibern bei der intelligenten Netzsteuerung. Denn im Gegensatz zu konventionellen Energiequellen erzeugen Windparks und Solaranlagen je nach Wetter mal mehr, mal weniger Strom, als verbraucht wird. Smart Meter erfassen den Stromverbrauch viertelstündlich, speichern und übermitteln die Daten verschlüsselt, um Angebot und Nachfrage besser koordinieren zu können.
Wer übernimmt den Einbau?
Der Messstellenbetreiber baut die Zähler ein, betreibt und wartet sie. In der Regel ist das der örtliche Netzbetreiber. Er ist grundzuständig. Als solcher informiert er die Verbraucher mindestens drei Monate vor dem geplanten Austausch. Die Installation selbst dauert etwa eine Stunde. Der Einbau ist kostenlos, sofern er verpflichtend ist. Die jährlichen Gebühren für Betrieb, Wartung und Ablesung sind gedeckelt und nach Höhe des Jahresstromverbrauchs entsprechend gestaffelt.


