Wir möchten Sie nachfolgend über den gesetzlichen Rahmen der Elektromobilität und die Möglichkeit der staatlichen Förderung informieren.
Im bundesdeutschen Elektromobilitätsgesetz ist ein Elektroauto ein reines Batterieelektrofahrzeug, ein Brennstoffzellenfahrzeug oder ein von außen aufladbares Hybridelektrofahrzeug. Beim Hybridantrieb sind die Eigenschaften des rein elektrischen Fahrens und der Möglichkeit zur Aufladung der Batterie an einer Ladestation entscheidend. Diese gesetzliche Einordnung ist wichtig, denn der Staat fördert die Anschaffung eines reinen Elektroautos stärker als die Anschaffung eines Plug-in-Hybrids.
Seit dem 16. November 2020 sind wesentliche Neuerungen zur Förderung in Kraft getreten. Alle Informationen zur Beantragung von Förderungen rund um das Thema Elektromobilität gibt es auf der Internetseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.
Kompetente Beratung beim Kauf eines Elektroautos erhalten Sie durch die Autohäuser in der Region Merseburg.