In Deutschland werden immer mehr private Ladestationen für Elektroautos, Wärmepumpen oder auch Stromspeicher installiert. Damit steigen die Herausforderungen für das Stromnetz.
Um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, erlaubt die BNetzA den Netzbetreibern Anlagen mit hoher Leistung zur Vermeidung einer Netzüberlastung temporär zu dimmen. Genau hier greift der §14a EnWG. Er regelt den Umgang mit diesen so genannten "steuerbaren Verbrauchseinrichtungen". Der Steuerung unterliegen alle Wärmepumpen, Wallboxen, Stromspeicher und Klimaanlagen, die ab dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommen werden und eine Höchstlast von mehr als 4,2 kW haben.
