Wärmepumpen sind nach § 22 des Energiefinanzierungsgesetzes (EnFG) privilegiert. Das heißt, dass sich unter bestimmten Voraussetzungen die KWKG-Umlage und die Offshore-Netzumlage auf null (0,00 ct/kWh) reduzieren. Diese Umlagen werden durch Ihren Netzbetreiber gegenüber der Stadtwerke Merseburg GmbH abgerechnet und im Rahmen der Wärmestromlieferung an Sie weitergegeben. Die Befreiung von der Umlageerhebung darf nur dann gewährt werden, wenn und solange bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Wichtige Fristen: Wird der Antrag bis zum 28. Februar eines Jahres eingereicht, kann nach erfolgreicher Prüfung die Umlagenreduzierung vollständig berücksichtigt werden. Das bedeutet, dass die entsprechenden Umlagen zu 100 Prozent entfallen und der maximale Preisvorteil für das gesamte Jahr genutzt werden kann. Erfolgt die Antragstellung hingegen erst im Zeitraum vom 1. März bis zum 31. März, wird die Reduzierung nur noch anteilig gewährt. In diesem Fall beträgt die Entlastung 80 Prozent, sodass der finanzielle Vorteil spürbar geringer ausfällt, aber weiterhin besteht.
Nach dem 31. März ist eine Berücksichtigung für das vergangene Jahr nicht mehr möglich. Das bedeutet, dass in diesem Fall keine Umlagenreduzierung gewährt wird und der Strom für die Wärmepumpe zu den regulären Konditionen abgerechnet wird.