Gemäß Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) haben Energieversorgungsunternehmen für Netzgebiete, in denen sie die Grundversorgung von Haushaltskunden durchführen, Allgemeine Bedingungen und Allgemeine Preise für die Versorgung in Niederspannung oder Niederdruck öffentlich bekannt zu geben und im Internet zu veröffentlichen und zu diesen Bedingungen und Preisen jeden Haushaltskunden zu versorgen. Die Pflicht zur Grundversorgung besteht nicht, wenn die Versorgung für das Energieversorgungsunternehmen aus wirtschaftlichen Gründen nicht zumutbar ist.
Der Grundversorger ist dabei das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in dem betreffenden Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Im Vergleich zu anderen Energieversorgungsunternehmen, die in unserem Netzgebiet Haushaltskunden versorgen, beliefern die Stadtwerke Merseburg die meisten Kunden und sind damit vorerst bis zum 31.12.2024 der zuständige Grundversorger.
Wir bieten unseren Kunden, die mit Erdgas heizen, individuelle Gaslieferungsverträge an. Dadurch haben Sie die Möglichkeit, Ihre Gaskosten zu senken. Sprechen Sie mit unseren Mitarbeitern, wir informieren Sie gern!
Preisstellung: Die aufgeführten Nettoarbeitspreise beinhalten die am 01.Jan. 2003 um 0,20 ct/ kWh auf 0,55 ct/ kWh erhöhte Mineralölsteuer auf Erdgas. Die Bruttopreise (gerundet *) enthalten den jeweiligen gesetzlichen Steuersatz. (z. Zt.: 19%)
Gasbeschaffenheit: Erdgasqualität *H*
Die Anzahl der am Zähler abgelesenen m³ wird mit einem Faktor multipliziert, der unter Berücksichtigung des Brennwertes und der physikalischen Zustandsgrößen des gelieferten Erdgases festgelegt wird. Da Erdgas ein Naturprodukt ist, unterliegt dieser Faktor Schwankungen. Für grobe Schätzungen kann als Umrechnungszahl ca. 11 kWh/m³ verwendet werden. Der genaue Faktor wird auf Ihrer Rechnung ausgewiesen.
Konzessionsabgabe: Die Konzessionsabgabe ist Preisbestandteil gemäß der Konzessionsabgabeverordnung (KAV) vom 09.01.1992. (Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1992, Teil1 Nr. 1 vom 14.01.1992)
Vertragsgrundlage ist, wenn nicht anders vereinbart, die Verordnung über die Allgemeinen Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung- GasGVV) in ihrer jeweils gültigen Fassung.