Versicherungsratgeber
Mit welcher Summe sollte ich meinen Hausrat versichern? Welche Policen machen zusätzlich Sinn? Hier erfahren Sie es.
Die Hausratsversicherung
Wer braucht diese Versicherung?
- Alle mit einem eigenen Hausstand sollten eine Hausratsversicherung abschließen.
Wer ist durch diese Versicherung abgedeckt?
- Alle Personen (Ehefrau, Kinder...) die in einem Haus mit dem Versicherungsnehmer in einer Gemeinschaft leben. Ausnahme: Untermieter.
Was ist abgedeckt?
- Der gesamte Hausrat ist mit der Hausratsversicherung abgedeckt. Beim Abschluss der Versicherung sollte jedoch darauf geachtet werden, dass eine ausreichende Versicherungssumme eingesetzt wird => Verhindert eine Unterversicherung!
- Die Formel zum Berechnen einer angemessenen Versicherungssumme lautet: Gesamte Wohnfläche in Quadratmetern x 650 Euro
Welche Schäden werden abgedeckt?
- Schäden durch Feuer
- Schäden durch Einbruchsdiebstahl, Raub, Vandalismus
- Schäden verursacht durch Leitungswasser, z. B. durch einen Wasserrohrbruch
- Schäden durch Sturm oder Hagel
Gegen Mehrprämie oder auch kostenlos werden folgende Schäden/Kosten mit abgedeckt:
- Schäden durch Überspannung
- Kosten für ein Hotel oder anderweitige Unterbringung
- Kosten für eine Aufräumung
- Kosten für eine Schadensabwendung bzw. -minderung
- Kosten für den Einbau neuer Türschlösser
- Kosten für Transport und Lagerung
- Kosten für die Reparatur von Schäden am Gebäude
- Kosten für die Reparatur von vermieteten Wohnungen
- Schäden durch einen Fahrraddiebstahl
Was ist im Normalfall nicht abgedeckt?
- vorsätzlich verursachte Schäden
- Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden
- Kriegsschäden oder Schäden durch Unruhen
- Schäden, die durch ein "Ansengen" ohne vorausgehenden Brand entstanden sind
- vorsätzlicher Diebstahl bzw. Raub durch Hausangestellte
- Schäden durch einen Schwamm im Leitungswasserbereich
- Schäden, die durch ein Planschen im Wasser entstehen
Weitere Versicherungen für Mieter und Eigentümer
Versicherung | versichert sind | bei |
---|---|---|
Wohngebäudeversicherung | (Neben-)Gebäude, Garagen mitversichert sind: fest mit dem Gebäude verbundene Teile zu Wohnzwecken dienliche Teile Aufräum-, Bewegungs-, Schutz- und Abbruchskosten, Mietausfälle | Schäden durch Feuer, Leitungswasser oder Sturm und Hagel |
Haushaftpflichtversicherung | Die Haftpflicht des bebauten oder unbebauten Grundstücks des Versicherungsnehmers Eigentümergemeinschaften können einen Vertrag für das gesamte Haus abschließen Besitzer von Eigentumswohnungen müssen sich selbst versichern | Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die auf Grund von Personen- oder Sachschäden auftreten |
Glasversicherung | Gebäudeverglasung: dazu gehören die Glasscheiben von Brüstungen, Balkonen, Terrassen, Wänden, Wintergärten, Fenstern, Türen, Loggien, Veranden, Wetterschutzbauten, Dächern, Glasbausteine, Profilglas, Duschkabinen Verglasung des Mobiliars: dazu gehören Glasscheiben von Vitrinen, Spiegeln, Bildern, Schränken, Glasplatten, Sichtfensterscheiben an Öfen, Elektrogeräten oder Gasgeräten | Beschädigung bzw. Zerstörung von Scheiben |
Weiterführende Informationen zum Thema Umzugsservice finden Sie auch unter dem Online-Angebot unseres Partners envia Mitteldeutsche Energie AG.