Zwischen dem Netzbetreiber und dem Transportkunden wird ein Transportvertrag vor Beginn der Netznutzung abgeschlossen. Inhalt des Vertrages ist unter anderem eine maximale Transportkapazität in kW und eine max. Transportmenge in kWh für die Vertragszeit, über die der Transportkunde nach der Anmeldung verfügen kann. Der Netzbetreiber transportiert das Gas von dem jeweiligen Einspeisepunkt über sein Verteilnetz bis zu allen nach der Zuordnung möglichen Ausspeisepunkten.
Die techn. Mindestanforderungen für den Anschluss an das Gasnetz der Stadtwerke Merseburg GmbH richten sich nach den geltenden Richtlinien gemäß DVGW-Regelwerk.
Als Basis für die Aufnahme von Verhandlungen zum Anschluss an das Gasnetz der Stadtwerke Merseburg GmbH gelten die Mindestanforderungen bezüglich Interoperabilität und Anschluss an Gasversorgungsnetze nach G 2000. Die Bedingungen werden in Transportverträgen geregelt.
Bis zu einer maximalen stündlichen Ausspeiseleistung von 500 Kilowatt und bis zu einer maximalen jährlichen Entnahme von 1,5 Millionen Kilowattstunden werden die Gaslieferungen als Lieferungen an "nicht leistungsgemessenen Letztverbraucher" mit vereinfachten Methoden (synthetische Standardlastprofile) abgewickelt. Zum Einsatz kommen dabei die an der TU München entwickelten und zur Anwendung empfohlenen Lastprofile.
Bei den "leistungsgemessenen Letztverbrauchern" wird die verbrauchte Gasmenge an der Übergabestelle stündlich registriert.