Unternehmen/Investitionen

Information zur Mehrwertsteuersenkung

Die Stadtwerke Merseburg geben die Mehrwertsteuersenkung an ihre Kunden weiter.

Die im Konjunkturpaket der Bundesregierung festgeschriebene Senkung der Mehrwertsteuer von aktuell 19 % auf 16 % wirkt sich auf die Preise der Stadtwerke Merseburg aus. "Selbstverständlich geben wir den Betrag von drei Prozent weiter", bestätigte Stadtwerke-Geschäftsführer Guido Langer. "Diese Regelung betrifft alle unsere Kunden." Die Verrechnung erfolgt in der Jahresabrechnung. Eine zusätzliche Zählerstandsmeldung ist nicht notwendig.

Die Kunden der Stadtwerke Merseburg müssen nicht aktiv werden, denn die Berechnung erfolgt automatisch und wird in der nächsten Jahresrechnung zum Beispiel für Strom oder Erdgas ausgewiesen. Die aktuellen Abschläge ändern sich nicht. Zu viel gezahlte Beträge werden, wie üblich, in der Jahresrechnung erstattet.

Bei allen Kunden, die eine monatliche Rechnung, z. B. für Internet, Telefonie und TV, erhalten, wird der jeweils gültige Steuersatz angewendet. Für Rechnungen im Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020 gilt der reduzierte Steuersatz von 16 %.

 

Häufige Fragen:

Was muss ich beachten, um den reduzierten Mehrwertsteuersatz zu erhalten?
Unsere Kunden müssen selbst nicht aktiv werden, da wir alle notwendigen Schritte einleiten.

Wie verändern sich meine Abschläge?
Der monatliche Abschlag wird sich nicht ändern. Zu viel gezahlte Beträge werden mit der Jahresabrechnung erstattet.

Was ist bei einer monatlichen Abrechnung zu beachten?
Bei allen Verträgen, die monatlich abgerechnet werden, wird der jeweils gültige Steuersatz angewendet. Das bedeutet, dass bei Abrechnungen mit einem Leistungszeitraum vor dem 1. Juli ein Mehrwertsteuersatz in Höhe von 19 % gilt. Für Abrechnungen im Zeitraum 1. Juli bis 31. Dezember 2020 gilt der reduzierte Steuersatz von 16 %.

Welche Verträge sind von der Mehrwertsteuersenkung betroffen?
Von der befristeten Senkung der Mehrwertsteuer sind alle Leistungen im Bereich Strom, Gas, Wärme sowie Internet, Telefon und TV betroffen.

Welcher Steuersatz gilt für meinen Vertrag?
Leistungen der Sparten Strom, Gas, Wärme sowie Internet, Telefon und TV unterliegen nach dem 1. Juli 2020 für ein halbes Jahr dem reduzierten Steuersatz von 16 %.

Für welchen Zeitraum gilt der gesenkte Mehrwertsteuersatz bei Strom- und Gasverträgen?
Lieferungen für Strom, Gas und Fernwärme werden nach Ablesezeiträumen abgerechnet. Das geschieht in der Jahresrechnung. Endet der Abrechnungszeitraum zwischen dem 01.07.2020 und dem 31.12.2020 wird der gesenkte Mehrwertsteuersatz von 16 % angesetzt. Kunden, die im zweiten Halbjahr 2020 abgelesen und abgerechnet werden, profitieren also bereits für Mengen, die im ersten Halbjahr 2020 bezogen wurden, von der Steuersenkung auf 16%.

Ich habe nach dem 1.7.2020 einen Vertrag zur Strom- bzw. Gaslieferung mit den Stadtwerken Merseburg geschlossen. Was ist bei meinen Abschlagszahlungen zu beachten?
Vielen Dank für Ihr Vertrauen in unsere Dienstleistungen. Auf Abschlagszahlungen für Kunden, die zwischen dem 1.7.2020 und dem 31.12.2020 einen Versorgungsvertrag mit den Stadtwerken Merseburg abgeschlossen haben, werden mit dem für diesen Zeitraum gültigen Steuersatz von 16% angesetzt.

Insofern ist auch keine Zählerstandsmeldung zum 1.7.2020 erforderlich.