Erlebe die Energie.

MER. Strom ElektroTherm

Für unsere Kunden außerhalb von Merseburg: Unser Tarif MER. Strom ElektroTherm ist das optimale Preisangebot für Wärmepumpenanlagen zur Raumheizung und Warmwasserbereitung und für Wohnungslüftungsanlagen in Niedrigenergiehäusern. Ideal für hochgedämmte Häuser mit komfortabler Ausstattung. Profitieren Sie von den günstigen Verbrauchskonditionen dieser umweltfreundlicher Heizvarianten.

Preise im Überblick für MER.Strom ElektroTherm

Ab 01.01.2025

Die angegebenen Preise verstehen sich brutto, d.h. inklusive Steuern und Abgaben. Die Preise gelten ab 01.01.2025.

Dieser Tarif wird nur im Netzbereich der Mitteldeutsche Netzgesellschaft Strom mbH angeboten.

PreisgruppeArbeitspreis pro kWh (Cent)Monatlicher Grundpreis (Euro)
MER.Strom ElektroTherm28,048,50

§ 14a EnWG: steuerbare Verbrauchseinrichtung

In Deutschland werden immer mehr private Ladestationen für Elektroautos, Wärmepumpen oder auch Stromspeicher installiert. Damit steigen die Herausforderungen für das Stromnetz.

Um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, erlaubt die BNetzA den Netzbetreibern Anlagen mit hoher Leistung zur Vermeidung einer Netzüberlastung temporär zu dimmen. Genau hier greift der §14a EnWG. Er regelt den Umgang mit diesen so genannten "steuerbaren Verbrauchseinrichtungen".

Hier haben wir die wichtigsten Fragen & Antworten für Sie zusammengefasst

Steuerbare Verbrauchseinrichtungen im Sinne des § 14a EnWG sind

  • nicht öffentlich zugängliche (private) Ladepunkte für Elektro-Autos (Wallboxen)
  • Wärmepumpen
  • Kälte-/Klimaanlagen
  • Stromspeicher

mit einer Leistung über 4,2 kW pro Anlage und einem Anschluss ans Niederspannungsnetz.

Die Neuregelung der BNetzA zum § 14a EnWG gilt für alle Anlagenbetreiber, deren steuerbare Verbrauchseinrichtung am oder nach dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommen und vom Installateur beim Netzbetreiber angemeldet wurde oder wird.

Nein. Die Regelungen gelten nur für steuerbare Verbrauchseinrichtungen. Der normale Haushaltsverbrauch (z.B. Licht, Kühlschrank) ist von den neuen Regelungen nicht betroffen.

Die Neuregelung der BNetzA zum § 14a EnWG bringt einige Vorteile für Anlagenbetreiber mit sich:

  • Sie erhalten eine Reduzierung Ihrer Netzentgelte und können dabei zwischen drei Abrechnungsmodulen wählen. Dadurch reduziert sich Ihre Stromrechnung.
  • Sie tragen zur Stabilisierung des Stromnetzes bei - ohne spürbare Komforteinbußen.

Als Entschädigung dafür, dass der Netzbetreiber den Strombezug Ihrer Anlage bei Bedarf dimmen darf, zahlen Sie als Anlagenbetreiber geringere Netzentgelte. Dabei können Sie zwischen einer pauschalen Reduzierung oder einer prozentualen Reduzierung des Netzentgeltes wählen.

Modul 1 (M1)Modul 2 (M2)Modul 1+3 (M1+3)
Pauschale Entlastung: Ihre Entlastung ist unabhängig vom Verbrauch.Prozentuale ReduzierungZeitvariables Netzentgelt
Standard-Option: Bei neu installierten Anlagen gilt automatisch Modul 1 für Ihren StromtarifWahloption: Sie können alternativ in Modul 2 wechseln, wenn Ihre Anlage die folgende Voraussetzung erfüllt.Dieses Modul ist ab dem 01.05.2025 gültig
Entlastung liegt aktuell bei max. 150,00 €/Jahr brutto.Das Netzentgelt ist Bestandteil des Strompreises und wird je verbrauchter Kilowattstunde (kWh) um 60 % reduziert. Die Höhe des Netzentgeltes ist abhängig vom Netzbetreiber.Betreiber von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen, die Modul 1 gewählt haben und über ein intelligentes Messsystem ohne registrierende Leistungsmessung verfügen, können sich ab April 2025 zusätzlich für ein tageszeitabhängiges Netzentgelt entscheiden.
Für geringere Verbräuche geeignet: Der pauschale Entlastungsbetrag eignet sich besonders für steuerbare Verbrauchseinrichtungen mit geringeren Verbräuchen wie etwa Wallboxen.Nutzbar für getrennte Verbrauchsmessung: Sie benötigen einen separaten Zähler für die getrennte Verbrauchsmessung Ihrer Wärmepumpe, Wallbox &Es gibt mehrere Zeitfenster mit drei Preisstufen der geltenden Netzentgelte. Die Zeitfenster und Preisstufen werden kalenderjährlich festgelegt, gelten für das gesamte Netzgebiet und müssen in mindestens zwei Quartalen eines Jahres abgerechnet werden.
Lohnenswert bei hohen Verbräuchen oder mehreren steuerbaren Geräten: Je höher Ihr Verbrauch ist, desto stärker macht sich die Reduzierung des Netzentgeltes bemerkbar. Lohnt sich zum Beispiel bei der Wärmepumpe.Das Modul 3 kann nicht in Kombination mit Modul 2 ausgewählt werden.

Für Anlagen, die vor dem 31. Dezember 2023 in Betrieb genommen wurden und unter die Regelung des § 14a EnWG fallen, ändert sich erst einmal nichts. Für sie gilt Bestandsschutz bis zum 31. Dezember 2028. Sie können jedoch freiwillig in die neuen Abrechnungsmodule des § 14a EnWG wechseln, wenn Ihre Anlage die technischen Voraussetzungen erfüllt. Einmal umgestiegen ist eine Rückkehr in die alte Regelung allerdings nicht möglich. Nachtspeicherheizungen sind von einem Umstieg in die "neue" Regelung ausgeschlossen. Bestandsanlagen können nachgerüstet werden, damit sie steuerbar werden.

  • Raumheizung und Warmwasserbereitung mit kostengünstigem Niedertarifstrom
  • Bequeme monatliche Zahlungsweise per SEPA-Mandatserteilung
  • Kompetenter Beratungsservice per Telefon oder in unserem modernen Kundencenter in Merseburg
  • Überschaubare Erstlaufzeit von einem Jahr

Haben Sie sich für MER.Strom ElektroTherm entschieden? Dann werden Sie Kunde bei den Stadtwerken Merseburg.

Heizkosten sparen mit einer Wärmepumpenheizung

Wärmepumpen entziehen die Wärme zwar ihrer Umwelt, dennoch benötigen sie Strom, um zu arbeiten. Besonders effektive Modelle erzeugen das Vierfache an Wärme aus dem verbrauchten Wärmepumpenstrom. Mit einer Wärmepumpenheizung benötigen Sie daher nur wenig Strom zur Raumheizung und beziehen diesen zu günstigen Konditionen.

MER.Strom ElektroTherm
Wärmepumpenstrom von den Stadtwerken Merseburg

Profitieren Sie vom Einsparpotenzial einer elektrischen Wärmepumpenanlage und entscheiden Sie sich für MER.Strom ElektroTherm. Mit diesem Stromtarif stellen wir auch Kunden außerhalb Merseburgs günstigen Wärmepumpenstrom zur Verfügung. Unser Angebot erstreckt sich auf das Netzgebiet der Mitteldeutschen Netzgesellschaft Strom mbH, besser bekannt unter MITNETZ STROM. Bitte berücksichtigen Sie, dass Ihre Wärmepumpenanlage nicht zu Spitzenlastzeiten versorgt wird. Diese Unterbrechungszeiten richten sich nach den Vorgaben von MITNETZ STROM und werden auch vom diesem Netzbetreiber/Messstellenbetreiber selbst eingestellt.

Sie können Wärmestrom nicht nur Wärmepumpenanlagen nutzen. Auch Nachtspeicherheizungen erzeugen Wärme mit Strom. Dafür bieten wir Ihnen den Stromtarif MER.Strom Tag & Nacht speziell für Nachtspeicherheizungen an.

Heizen mit Strom, Erdgas und Fernwärme

Zur Raumheizung steht Ihnen ein breites Angebot der Stadtwerke Merseburg GmbH zur Verfügung. Neben Wärme aus Strom können Sie ebenfalls Erdgas und Fernwärme nutzen. Egal für welche Variante Sie sich entscheiden, wir bieten Ihnen beste Beratung und günstige Preise.

So erreichen Sie uns

Persönlicher Service

Für eine persönliche Beratung in unserem Kundenzentrum bitten wir Sie vorab einen Termin zu vereinbaren – alternativ beraten wir Sie auch gern telefonisch. Fordern Sie gerne einen Rückruf an.

Geschäftszeiten

In unserem Kundenzentrum sind wir persönlich zu unseren Öffnungszeiten für Sie erreichbar.

Geschäftszeiten
Montag:  09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag:  09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch:  09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag:  09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag:  09:00 - 12:00 Uhr

Vereinbaren Sie nach Möglichkeit einen Beratungstermin online, telefonisch oder per E-Mail.