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ENERGY-M ElektroTherm

ENERGY-M ElektroTherm ist das optimale Preisangebot für Wärmepumpenanlagen zur Raumheizung und Warmwasserbereitung und für Wohnungslüftungsanlagen in Niedrigenergiehäusern. Ideal für hochgedämmte Häuser mit komfortabler Ausstattung. Profitieren Sie von den günstigen Verbrauchskonditionen dieser umweltfreundlicher Heizvarianten.

Preise im Überblick für ENERGY-M ElektroTherm 

ab 01.01.2025

Die angegebenen Preise verstehen sich brutto, d.h. inklusive Steuern und Abgaben. Die Preise gelten ab 01.01.2025.

Dieser Tarif wird im Netzgebiet der Stadtwerke Merseburg angeboten.

PreisgruppeArbeitspreis pro kWh (Cent)Monatlicher Grundpreis (Euro)
ENERGY-M ElektroTherm28,799,50

§ 14a EnWG: steuerbare Verbrauchseinrichtung

In Deutschland werden immer mehr private Ladestationen für Elektroautos, Wärmepumpen oder auch Stromspeicher installiert. Damit steigen die Herausforderungen für das Stromnetz.

Um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, erlaubt die BNetzA den Netzbetreibern Anlagen mit hoher Leistung zur Vermeidung einer Netzüberlastung temporär zu dimmen. Genau hier greift der §14a EnWG. Er regelt den Umgang mit diesen so genannten "steuerbaren Verbrauchseinrichtungen".

Hier haben wir die wichtigsten Fragen & Antworten für Sie zusammengefasst

Steuerbare Verbrauchseinrichtungen im Sinne des § 14a EnWG sind

  • nicht öffentlich zugängliche (private) Ladepunkte für Elektro-Autos (Wallboxen)
  • Wärmepumpen
  • Kälte-/Klimaanlagen
  • Stromspeicher

mit einer Leistung über 4,2 kW pro Anlage und einem Anschluss ans Niederspannungsnetz.

Die Neuregelung der BNetzA zum § 14a EnWG gilt für alle Anlagenbetreiber, deren steuerbare Verbrauchseinrichtung am oder nach dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommen und vom Installateur beim Netzbetreiber angemeldet wurde oder wird.

Nein. Die Regelungen gelten nur für steuerbare Verbrauchseinrichtungen. Der normale Haushaltsverbrauch (z.B. Licht, Kühlschrank) ist von den neuen Regelungen nicht betroffen.

Die Neuregelung der BNetzA zum § 14a EnWG bringt einige Vorteile für Anlagenbetreiber mit sich:

  • Sie erhalten eine Reduzierung Ihrer Netzentgelte und können dabei zwischen drei Abrechnungsmodulen wählen. Dadurch reduziert sich Ihre Stromrechnung.
  • Sie tragen zur Stabilisierung des Stromnetzes bei - ohne spürbare Komforteinbußen.

Als Entschädigung dafür, dass der Netzbetreiber den Strombezug Ihrer Anlage bei Bedarf dimmen darf, zahlen Sie als Anlagenbetreiber geringere Netzentgelte. Dabei können Sie zwischen einer pauschalen Reduzierung oder einer prozentualen Reduzierung des Netzentgeltes wählen.

Modul 1 (M1)Modul 2 (M2)Modul 1+3 (M1+3)
Pauschale Entlastung: Ihre Entlastung ist unabhängig vom Verbrauch.Prozentuale ReduzierungZeitvariables Netzentgelt
Standard-Option: Bei neu installierten Anlagen gilt automatisch Modul 1 für Ihren StromtarifWahloption: Sie können alternativ in Modul 2 wechseln, wenn Ihre Anlage die folgende Voraussetzung erfüllt.Dieses Modul ist ab dem 01.05.2025 gültig
Entlastung liegt aktuell bei max. 150,00 €/Jahr brutto.Das Netzentgelt ist Bestandteil des Strompreises und wird je verbrauchter Kilowattstunde (kWh) um 60 % reduziert. Die Höhe des Netzentgeltes ist abhängig vom Netzbetreiber.Betreiber von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen, die Modul 1 gewählt haben und über ein intelligentes Messsystem ohne registrierende Leistungsmessung verfügen, können sich ab April 2025 zusätzlich für ein tageszeitabhängiges Netzentgelt entscheiden.
Für geringere Verbräuche geeignet: Der pauschale Entlastungsbetrag eignet sich besonders für steuerbare Verbrauchseinrichtungen mit geringeren Verbräuchen wie etwa Wallboxen.Nutzbar für getrennte Verbrauchsmessung: Sie benötigen einen separaten Zähler für die getrennte Verbrauchsmessung Ihrer Wärmepumpe, Wallbox &Es gibt mehrere Zeitfenster mit drei Preisstufen der geltenden Netzentgelte. Die Zeitfenster und Preisstufen werden kalenderjährlich festgelegt, gelten für das gesamte Netzgebiet und müssen in mindestens zwei Quartalen eines Jahres abgerechnet werden.
Lohnenswert bei hohen Verbräuchen oder mehreren steuerbaren Geräten: Je höher Ihr Verbrauch ist, desto stärker macht sich die Reduzierung des Netzentgeltes bemerkbar. Lohnt sich zum Beispiel bei der Wärmepumpe.Das Modul 3 kann nicht in Kombination mit Modul 2 ausgewählt werden.

Für Anlagen, die vor dem 31. Dezember 2023 in Betrieb genommen wurden und unter die Regelung des § 14a EnWG fallen, ändert sich erst einmal nichts. Für sie gilt Bestandsschutz bis zum 31. Dezember 2028. Sie können jedoch freiwillig in die neuen Abrechnungsmodule des § 14a EnWG wechseln, wenn Ihre Anlage die technischen Voraussetzungen erfüllt. Einmal umgestiegen ist eine Rückkehr in die alte Regelung allerdings nicht möglich. Nachtspeicherheizungen sind von einem Umstieg in die "neue" Regelung ausgeschlossen. Bestandsanlagen können nachgerüstet werden, damit sie steuerbar werden.

Streitbeilegungsverfahren

Energieversorgungsunternehmen und Messstellenbetreiber (Unternehmen) sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher) insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (Verbraucherbeschwerden), die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Verbraucherbeschwerden sind zu richten an: Stadtwerke Merseburg GmbH, Große Ritterstraße 9, 06217 Merseburg; Telefon: (0 34 61) 454-212; Telefax: (0 34 61) 454-170; E-Mail: kontakt@sw-merseburg.de.

Ein Verbraucher ist berechtigt, die Schlichtungsstelle Energie e. V. (Schlichtungsstelle) nach § 111b EnWG zur Durchführung eines Schlichtungsverfahrens anzurufen, wenn das Unternehmen der Beschwerde nicht innerhalb der Bearbeitungsfrist abgeholfen hat oder erklärt hat, der Beschwerde nicht abzuhelfen. § 14 Abs. 5 VSBG bleibt unberührt. Das Unternehmen ist verpflichtet, an dem Verfahren bei der Schlichtungsstelle teilzunehmen. Die Einreichung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren zu beantragen, bleibt unberührt.

Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind derzeit: Schlichtungsstelle Energie e.V., Friedrichstraße 133, 10117 Berlin, Telefon: 030/2757240–0, Telefax: 030/2757240–69, E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de, Homepage: www.schlichtungsstelleenergie.de.

Allgemeine Informationen zu Verbraucherrechten sind erhältlich über den Verbraucherservice Energie der Bundesnetzagentur, Postfach 8001, 53105 Bonn, Telefon: 0228/141516, Telefax: 030/22480-323, E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de.

Verbraucher haben die Möglichkeit, über die Online-Streitbeilegungs-Plattform (OSPlattform) der Europäischen Union kostenlose Hilfestellung für die Einreichung einer Verbraucherbeschwerde zu einem Online-Kaufvertrag oder Online-Dienstleistungsvertrag sowie Informationen über die Verfahren an den Verbraucherschlichtungsstellen in der Europäischen Union zu erhalten. Die OS-Plattform kann unter folgendem Link aufgerufen werden: https://ec.europa.eu/consumers/odr/.

Zusammensetzung Ihres Stroms

Stromkennzeichnung: Gemäß § 42 Energiewirtschaftsgesetz sind alle Elektrizitätsversorgungsunternehmen verpflichtet, die Zusammensetzung des Stroms anzugeben. Die folgende grafische Darstellung zeigt Ihnen, aus welchen Energieträgern sich der Strom der Stadtwerke Merseburg GmbH zusammensetzt.

Netznutzung

Erfahren Sie alles zum Stromnetz der Stadtwerke Merseburg GmbH. Wir bieten Ihnen Informationen zu unserem Stromnetz, beispielsweise die Preise der Netznutzung und die technischen Mindestanforderungen für einen Netzanschluss.

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