FAQ EEG-Umlage

Alle Fragen & Antworten der EEG-Umlage zum 01.07.2022.

Der Gesetzgeber hat eine Absenkung der EEG-Umlage (Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz) auf 0,00 Cent/kWh zum 01.07.2022 beschlossen. Ab diesem Stichtag werden alle Stromkunden der Stadtwerke Merseburg von der Absenkung in voller Höhe profitieren.

Die wichtigsten Fragen und Antworten (FAQ) zur EEG-Umlage

Ja, die Absenkung gilt für alle aktuellen Stromtarife der Stadtwerke Merseburg.

 

Ja, die Stadtwerke Merseburg geben die Absenkung in vollem Umfang an ihre Kunden weiter.

 

Die Entlastung hängt von dem Jahresverbrauch ab. Beispielhaft werden Kunden bei einem Jahresverbrauch von 1.800 kWh um rund 80 Euro (brutto) entlastet.

 

Nein, die Abschläge bleiben erst einmal unverändert. Eine Anpassung erfolgt in der Regel mit der nächsten Jahresabrechnung.

 

Es ist nicht notwendig Zählerstände zu melden. Es erfolgt eine zeitanteilige Berechnung und Abgrenzung der Verbrauchsmengen. Hierbei werden jahreszeitliche Verbrauchsschwankungen auf der Grundlage maßgeblicher Erfahrungswerte angemessen berücksichtigt. Sollten Sie dennoch einen Zählerstand melden wollen, so können Sie den Online-Service der Stadtwerke Merseburg unter https://www.stadtwerke-merseburg.de/kundenservice/zaehlerstandsmeldung nutzen.

 

Die Absenkung können Sie auf der nächsten Jahresrechnung der Stadtwerke Merseburg nachvollziehen, da die Preise und Verbräuche vor und nach dem 01.07.2022 separat ausgewiesen werden.