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Energiethemen

Wichtige Änderungen bei Umzugsmeldungen ab dem 6. Juni 2025

Ab dem 6. Juni 2025 treten neue gesetzliche Vorgaben für den Stromlieferantenwechsel und die Meldung von Umzügen in Kraft, die sowohl Mieter als auch Vermieter betreffen. Diese gelten insbesondere bei An-, Ab-, und Ummeldungen von Stromverträgen - Gasverträge sind von dieser Regelung nicht betroffen.

 

Umzugsmeldungen:

  • Keine rückwirkenden Meldungen mehr: Ein- und Auszüge müssen mindestens 14 Tage im Voraus gemeldet werden. Eine rückwirkende Anmeldung oder Kündigung ist ab 6. Juni 2025 nicht mehr möglich. Mögliche Zuordnungslücken werden durch die Grund- oder Ersatzversorgung geschlossen. Bestehende Kündigungsfristen bleiben unberührt, d.h. diese werden nicht verkürzt bzw. verlängert.
  • Übergabe: Das Übergabeprotokoll mit den Zählerständen muss innerhalb von 14 Tagen nach Mietbeginn oder Mietende nachgereicht werden.
  • Marktlokations-ID (MaLo-ID): Ab sofort benötigen wir bei jeder An-, Ab-, und Ummeldung die MaLo-ID - eine elfstellige Nummer, die Ihre Verbrauchsstelle eindeutig identifiziert. Sie finden Sie auf Ihrer Vertragsbestätigung bzw. Rechnung.

 

Warum ist das wichtig?

Ohne fristgerechte Abmeldung bleibt der Stromanschluss auf den Namen des bisherigen Mieters oder Vermieters angemeldet. Eine Ummeldung ist nur in die Zukunft möglich.

Das bedeutet: Falls der Auszug nicht rechtzeitig gemeldet wird, kann es passieren, dass Sie als Vermieter oder als ehemaliger Mieter weiterhin für den Stromverbrauch des Nachmieters aufkommen müssen.

 

Empfehlungen für Vermieter, Eigentümer und Mieter:

  • Melden Sie uns als Vermieter/Eigentümer die Ein- oder Auszüge mindestens 14 Tage im Voraus bzw. informieren Sie uns rechtzeitig über bevorstehende Mieterwechsel.
  • Notieren Sie den Zählerstand am Tag der Schlüsselübergabe.
  • Halten Sie den Zählerstand und das Datum im Übergabeprotokoll fest. Dieses Dokument dient Ihnen als Nachweis für die Übergabe.
  • Weisen Sie Ihre Mieter auf die neuen Fristen und Anforderungen hin

 

Diese Änderungen basieren auf den gesetzlichen Vorgaben der Bundesnetzagentur nach § 20a Absatz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und sollen die Prozesse für alle Beteiligten transparenter und effizienter gestalten. Wir bitten an dieser Stelle um Ihre Mitwirkung.