

Ab dem 6. Juni 2025 treten neue gesetzliche Vorgaben für den Stromlieferantenwechsel und die Meldung von Umzügen in Kraft, die sowohl Mieter als auch Vermieter betreffen. Diese gelten insbesondere bei An-, Ab-, und Ummeldungen von Stromverträgen -Gasverträge sind von dieser Regelung nicht betroffen.

Ab dem 6. Juni 2025 treten neue gesetzliche Vorgaben für den Stromlieferantenwechsel und die Meldung von Umzügen in Kraft, die sowohl Mieter als auch Vermieter betreffen. Diese gelten insbesondere bei An-, Ab-, und Ummeldungen von Stromverträgen - Gasverträge sind von dieser Regelung nicht betroffen.
Umzugsmeldungen:
Warum ist das wichtig?
Ohne fristgerechte Abmeldung bleibt der Stromanschluss auf den Namen des bisherigen Mieters oder Vermieters angemeldet. Eine Ummeldung ist nur in die Zukunft möglich.
Das bedeutet: Falls der Auszug nicht rechtzeitig gemeldet wird, kann es passieren, dass Sie als Vermieter oder als ehemaliger Mieter weiterhin für den Stromverbrauch des Nachmieters aufkommen müssen.
Empfehlungen für Vermieter, Eigentümer und Mieter:
Diese Änderungen basieren auf den gesetzlichen Vorgaben der Bundesnetzagentur nach § 20a Absatz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und sollen die Prozesse für alle Beteiligten transparenter und effizienter gestalten. Wir bitten an dieser Stelle um Ihre Mitwirkung.
