In Deutschland zahlen alle Stromverbraucher verschiedene Umlagen und Abgaben auf ihren Strompreis. Dazu zählen unter anderem die §19-StromNEV-Umlage, Offshore-Netzumlage oder die KWKG-Umlage. Das Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) ermöglicht es, dass Betreiber von Wärmepumpenstromtarifen von einer teilweisen Befreiung bzw. Reduzierung dieser Umlagen profitieren können. Beim Wärmepumpen-Strompreis entfallen zwei staatlich festgelegte Umlagen vollständig: Sowohl die KWKG-Umlage als auch die Offshore-Netzumlage werden auf 0,00 Cent pro Kilowattstunde reduziert.
Die gesetzliche Grundlage dafür ist § 22 des Energiefinanzierungsgesetzes (EnFG).
Wer kann von der von Privilegierung profitieren?
Die EnFG-Regelung richtet sich vor allem an Haushalte, die eine elektrische Wärmepumpe einsetzen, um ihre Immobilie zu heizen oder Warmwasser zu erzeugen. Voraussetzung ist in der Regel:
- Getrennter Zähler: Der Stromverbrauch der Wärmepumpe muss über einen eigenen, messbaren Zähler erfasst werden.
- Nachweis der Nutzung: Es darf sich ausschließlich um Strom für den Betrieb der Wärmepumpe handeln – nicht um den gesamten Haushaltsstrom.
- Anmeldung beim Netzbetreiber: Der Antrag auf Privilegierung muss beim zuständigen Netzbetreiber gestellt werden, der die Umlagenreduzierung prüft und freigibt.
Hinweis: Nach dem EEG 2023 besteht kein Anspruch auf Förderung (Einspeisevergütung oder Marktprämie), wenn der Anlagenbetreiber zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme als Unternehmen in Schwierigkeiten gilt oder wenn gegen ihn offene Rückforderungsansprüche aufgrund eines Beschlusses der Europäischen Kommission wegen unzulässiger und mit dem Binnenmarkt unvereinbarer Beihilfen bestehen.
Wichtig: Die Abrechnung der Privilegierung für Wärmepumpen ist derzeit noch ausgesetzt. Das EnFG wurde bislang nicht von der Europäischen Kommission beihilferechtlich genehmigt. Aus diesem Grund erfolgt aktuell keine Abrechnung der Privilegierung.
Bitte beachten Sie jedoch: Die Meldepflichten nach EnFG bestehen unabhängig davon weiterhin. Eingehende Meldungen werden von uns registriert, können aber aufgrund der fehlenden Genehmigung und der noch offenen Rahmenbedingungen derzeit nicht abgerechnet werden.